VW-Skandal : VW-Skandal: Klagenfurter Richterin legt Zuständigkeitsfrage EuGH vor

Eine halbe Stunde hat der Zivilprozess in Klagenfurt gedauert, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den VW-Konzern wegen des Abgasskandals angestrengt hat. Richterin Sabine Grün unterbrach das Verfahren, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage der Zuständigkeit geklärt hat. Sie tendiere eher zu der Ansicht, dass Deutschland als Firmensitz von VW zuständig ist.

Der VKI vertritt 574 Kärntner Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, einige Dutzend davon sorgten zum Prozessauftakt bei den Eingangskontrollen des Landesgerichts für einen gröberen Stau. Nach der halbstündigen Verhandlung zogen sie sichtlich enttäuscht von dannen.

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Die Richterin erklärte, entscheidend für die Frage der Zuständigkeit sei, ob der Schaden als Primärschaden oder als Folgeschaden zu bewerten sei. Bei einem Primärschaden wären wohl die Gerichte dort zuständig, wo die Kunden gekauft hätten. Bei einem Folgeschaden hingegen wäre die Gerichtszuständigkeit dort, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, in diesem Falle also Deutschland. Sie selbst tendiere eher dazu, die Wertminderung durch die Abgas-Software als Folgeschaden einzustufen. Um aber rechtlich Klarheit zu schaffen, werde sie diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Die Anwälte des VKI waren von der Entscheidung wenig begeistert, Richterin Grün will aber Rechtssicherheit schaffen, da es ja an verschiedenen Landesgerichten in Österreich dazu auch unterschiedliche Auffassungen gebe. (apa/red)