Werkzeughersteller : Stihl muss Millionenstrafe in Frankreich zahlen

Der deutsche Motorsägen-Hersteller Stihl muss in Frankreich eine Wettbewerbsstrafe von 7 Mio. Euro zahlen. Das französische Kartellamt teilte in Paris mit, das Unternehmen habe zwischen 2006 und 2017 de facto den Online-Verkauf seiner Produkte in Frankreich verhindert. Damit hätten Verbraucher nicht von den bis zu zehn Prozent günstigeren Preisen im Internet profitieren können.

Verkauf: Nur im Geschäft oder üöber persönliche Auslieferung

Stihl habe seinen Händlern in Frankreich vorgeschrieben, seine Produkte - neben Sägen auch Motorsensen und elektrische Heckenscheren der Marken Stihl und Viking - entweder im Geschäft zu verkaufen oder sie persönlich an die Kunden auszuliefern. Ein Verkauf über eigene oder fremde Webseiten sei damit unmöglich gewesen. Nach EU-Regeln gebe es aber keine Sicherheitsauflagen, die das Online-Verkaufsverbot begründeten.

Nach Angaben der französischen Wettbewerbsbehörde ist es das erste Mal, dass sie wegen unterbundener Online-Verkäufe gegen einen großen Produzenten vorgeht. Das Urteil basiert demnach auf einem Bericht der Wettbewerbshüter im Pariser Wirtschaftsministerium. (afp/apa/red)