Coronahilfen : Kurzarbeit: Neues Modell von Oktober bis März

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© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Die Regierung und die Sozialpartner haben das aktuelle Corona-Kurzarbeitsmodell adaptiert. Es gilt ab 1. Oktober bis Ende März 2021. Man habe das Modell überarbeitet, "um es treffsicherer zu machen und Missbrauch zu verhindern", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach einem Treffen mit ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und WKÖ-Chef Harald Mahrer.

Geld vom Staat: Instrument hat bisher "massive Wirkung" gezeigt

Die Kurzarbeit habe in der Coronakrise bisher "massive Wirkung" gezeigt und viele Jobs gerettet sowie Menschen in Beschäftigung gehalten, so Kurz. Das Kurzarbeitsgeld sei eine Unterstützung für Betriebe und Mitarbeiter. Vizekanzler Werner Kogler dankte den Sozialpartnern für ihre Kooperation. Gewerkschaft und Wirtschaftskammer seien "eine große Stärke für Österreich". Andere Länder würden Österreich um sein Kurzarbeitsmodell beneiden, so der Vizekanzler.

ÖGB-Präsident Katzian verwies darauf, dass bei den Kurzarbeitsanträgen der Unternehmen noch genauer hingesehen werde. Es werde "kein Durchwinken" geben, damit kein Missbrauch durch Betriebe möglich sei. "Dafür wird es Rahmenvereinbarungen geben, die in nächsten Tagen finalisiert werden."

Für Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer kann sich "das Ergebnis sehen lassen". Durch die Einigung gebe es nun Planungssicherheit für die Unternehmen und man habe am Modell der Kurzarbeit-Abrechnung nichts verändert, um "kein Bürokratiemonster zu schaffen". Die Beibehaltung der Einkommen-Nettoersatzrate für Beschäftigte von 80 bis 90 Prozent stärke die Kaufkraft und helfe der Wirtschaft, so Mahrer. Das Kurzarbeitsmodell sei "weiterhin extrem großzügig".

Nach den Semesterferien 2021 wollen sich die Sozialpartner wieder mit der Regierung zusammensetzen, um über die Zukunft der Kurzarbeit zu beraten.

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Im Rahmen der Corona-Kurzarbeit hat das Arbeitsmarktservice (AMS) bisher rund 3,9 Mrd. Euro an anspruchsberechtigte Unternehmen ausbezahlt. Die türkis-grüne Regierung hat bis zu 12 Mrd. Euro für die Kurzarbeit budgetiert. Von den eingelangten Abrechnungen sind laut Angaben des Arbeitsministeriums rund 337.500 (96 Prozent) bearbeitet. Rund 72.000 Unternehmen hätten schon alle Zahlungen erhalten.

Aktuell 194.000 "Kurzarbeiter" in der Industrie

Aktuell wird die Kurzarbeit noch in der Warenherstellung (Industrie und Gewerbe) mit rund 194.000 Kurzarbeitenden, im Handel mit rund 68.000 und im Tourismus (Beherbergung und Gastronomie) mit rund 48.000 in Anspruch genommen. (apa/red)

Die Regierung hat ihre jüngsten Arbeitsmarkt-Maßnahmen beworben. Die neue Kurzarbeit-Regelung und die neue Arbeitsstiftung zur Weiterqualifizierung oder Umschulung seien "ein einzigartiges Angebot", frohlockte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) nach dem Ministerrat. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hob das freiwillige Corona-Arbeitszeitmodell hervor.

Man wolle in Corona-Zeiten "Mut und Perspektive" geben, meinte Aschbacher, man werde alles tun, um Arbeitsplätze zu retten, zu halten und zu schaffen. Das neue Kurzarbeitsmodell ab 1. Oktober laufe sechs Monate und biete damit Planungssicherheit. Anschober lobte, dass die "sehr attraktive Nettoersatzrate" von 80 bis 90 Prozent beibehalten werde. Eine Einschätzung, wie hoch die Kosten für die Kurzarbeit bis Ende März 2021 sein werden, wollte Aschbacher auf Nachfrage nicht abgeben.

Eine Arbeitsstiftung soll ab Herbst außerdem bei der Weiterqualifizierung und Umschulung unterstützen. Man investiere darin bis zu 700 Mio. Euro, erklärte Aschbacher, bis zu 100.000 Menschen sollen profitieren.

Es handle sich um ein flexibles und klares Paket, sprach Anschober von einem "großen Wurf". Er bewarb auch das Corona-Arbeitszeitmodell, das man als eine Möglichkeit für Unternehmen zusätzlich fördern wolle. Bei diesem Solidarmodell könnten sich etwa vier Personen in einem Betrieb zusammentun und zeitlich befristet ihre Arbeitszeit um 20 Prozent reduzieren, um damit einen neuen Job zu schaffen. Die Hälfte ihres Einkommensausfalls werde übernommen und es gebe auch keine pensionsrechtliche Verschlechterung. (apa/red)