Maschinenbau : Etappensieg für Oberösterreich gegen internationales Aufzugskartell

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Das Land Oberösterreich hat einen Etappensieg mit seiner Klage gegen ein internationales Aufzugskartell vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingefahren. Die EuGH-Anwältin verwies in einem an den Oberste Gerichtshof (OGH) gerichteten Vorabentscheidungsersuchen auf den Schaden des Landes Oberösterreich wegen zu hoher Förderzusagen aufgrund der vom Kartell vorgelegten Produktkosten hin.

Um diese Hersteller geht es

Konkret geht es um die Aufzugsunternehmen Otis, Schindler, Kone und Thyssenkrupp. Diese hätten wettbewerbswidrige Absprachen getroffen.

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Die Position des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich habe auf der Grundlage gesetzlicher Wohnbauförderbestimmungen zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus verschiedene Förderungen zur Durchführung von Bauvorhaben gewährt.

Dabei handelte es sich um Direktzuschüsse, die der Förderempfänger als Teil der Errichtungskosten nicht zurückzahlen muss, ferner um Annuitätenzuschüsse, bei denen das Land dem Förderempfänger einen Teil seiner Kreditraten ersetzt, sowie um Förderdarlehen. Letztere sind vergünstigt gewährte Kredite, die den Förderempfängern die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung zu günstigeren als den marktüblichen Zinsen eröffnet.

Die Position des EuGH

Die EuGH-Anwältin erklärte, dass der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) dahin auszulegen sei, dass auch jene Personen von Kartellbeteiligten den Ersatz von Schäden verlangen könnten, die nicht auf dem von einem Kartell betroffenen Markt als Anbieter oder Nachfrager tätig seien.

Dies umfasse "staatliche Kreditgeber, die zu vergünstigen Bedingungen Darlehen an Abnehmer der Kartellbeteiligten gewähren" und deren "Schaden darin liege, dass die in einem Prozentsatz der Produktkosten gewährte Darlehenssumme höher war, als sie ohne das Kartell gewesen wäre". (apa/red)