Steuertipp : Wann geht es los mit dem Energiekostenzuschuss 2

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Die Aufstockung der budgetären Mittel für Energiekostenzuschüsse auf insgesamt bis zu 7 Mrd EUR sowie die Novellierung des UEZG wurden bereits kundgemacht.

Was die maßgeblichen Termine für die bevorstehenden Antragstellungen betrifft, so geht aus den bisher bekannten Informationen hervor, das für den EKZ 4. Quartal 2022 die Voranmeldung im Zeitraum 29.3. bis 14.4.2023 stattfindet, die eigentlichen Antragstellungen sind nach derzeitigem Informationsstand von 17.4. bis 16.6.2023 geplant. Ob dieses zweistufige Prozedere mit Voranmeldung und Antragstellung auch für den EKZ 2 beibehalten werden soll, ist derzeit noch nicht klar.

Für den EKZ 2 ist derzeit nur angekündigt, dass dieser in zwei Tranchen (erstes und zweites Halbjahr 2023) beantragt werden kann. Das erste Halbjahr soll im 3. Quartal 2023 bzw. das zweite Halbjahr im 1. Quartal 2024 beantragt werden können.

Es bleibt zu hoffen, dass die alle wichtigen Detailregelungen enthaltenden Förderungsrichtlinien, sowohl für EKZ 4. Quartal wie auch EKZ 2, ehestmöglich veröffentlicht werden, um den förderungswerbenden Unternehmen hinreichende Rechts- bzw Planungssicherheit zu ermöglichen.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
"Es bleibt zu hoffen, dass die alle wichtigen Detailregelungen enthaltenden Förderungsrichtlinien, sowohl für EKZ 4. Quartal wie auch EKZ 2, ehestmöglich veröffentlicht werden": Andreas Mitterlehner, Steuerberater und Partner ICON Wirtschaftstreuhand, Linz - © www.robertmaybach.com