Steuertipp : Update zum Energiekostenzuschuss

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Für Energiemehrkosten im Jahr 2023 soll ein neuer EKZ geschaffen werden.

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Für den EKZ 1 (Februar bis September 2022) wurde Mitte Jänner noch einmal eine Möglichkeit einer nachträglichen Voranmeldung geschaffen, ansonsten soll dieser unverändert bleiben. Für das vierte Quartal 2022 soll es jedoch auch möglich sein einen EKZ zu beantragen, wobei neben den schon bisher möglichen Energieformen wie Strom, Erdgas und Treibstoff (in Stufe 1) auch Dampf gefördert werden soll. Für das 4. Quartal wird ein eigener Antrag notwendig sein. Wann die dazu notwendige Richtlinie vorliegt und ab wann dieser dann beantragt werden kann, ist derzeit jedoch noch unklar.

Energiekostenzuschuss 2


Für Energiemehrkosten im Jahr 2023 soll ein neuer EKZ geschaffen werden. Es sind 5 (statt bisher 4) Förderstufen angekündigt und auch der Zuschuss pro Unternehmen kann bis zu 150 Mio EUR betragen. Gefördert werden unter anderem Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. In drei Stufen muss weiters die Energieintensität nicht erfüllt sein, was zu einem wesentlich größeren Anwendungsbereich des EKZ 2 führen wird. Wie beim EKZ 1 soll es wieder eine Beschränkung von Bonuszahlungen geben und neu auch eine Einschränkung für Dividendenzahlungen. Details dazu sind noch offen.

Es bleibt abzuwarten, wie die angekündigten Informationen in der Richtlinie umgesetzt werden. Um für die Unternehmen Planungssicherheit herzustellen, wäre es aber wichtig so rasch wie möglich konkretere Informationen zum EKZ 2 zu veröffentlichen. Auch aus Liquiditätssicht ist es notwendig zu wissen, wann mit den ersten Zahlungen aus dem EKZ 2 zu rechnen ist.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, andreas.mitterlehner@icon.at.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
"Um für Unternehmen Planungssicherheit herzustellen, wäre es wichtig, so rasch wie möglich konkretere Informationen zum EKZ 2 zu veröffentlichen": StB Andreas Mitterlehner, Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand, Linz - © www.robertmaybach.com