Update Steuer : Steuerparadiese: Aktualisierte Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke

Steuerakte
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Angeführt werden jene Länder, welche die vom Rat festgesetzten Kriterien zur Steuertransparenz, fairer Besteuerung sowie Anwendung internationaler Standards zur Beseitigung von Gewinnverkürzung und -verlagerung nicht erfüllen. Zweimal im Jahr wird die Aufstellung aktualisiert. Zum ersten Termin im Jahr 2022 werden neben den bekannten Steuerparadiesen wie Panama, Fidschi und Trinidad und Tobago auch Amerikanisch-Samoa, Guam, Palau, Samoa, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu gelistet. Tochtergesellschaften in diesen Staaten gelten als niedrigbesteuert.

Erzielen diese Gesellschaften Passiveinkünfte, kann es nach § 10a KStG zur Hinzurechnungsbesteuerung der Gewinne in Österreich oder zur Versagung der Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen kommen. Von Bedeutung ist die Aufstellung zudem im Zusammenhang mit Zuschüssen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Diese werden gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2021 an das steuerliche Wohlverhalten des Antragstellers geknüpft. Gem § 3 Abs 3 dieses Bundesgesetzes liegt steuerliches Wohlverhalten eines Unternehmens vor, wenn weder ein Sitz noch eine Niederlassung in einem Staat, der auf der schwarzen Liste angeführt ist, vorliegt. Besonders im Zusammenhang mit COVID-19-Prämien ist es sinnvoll Geschäftstätigkeiten mit nicht-kooperativen Staaten zur Gänze zu meiden.

Julia Baumgartner, MSc ist Steuerberaterin und Managerin International Tax bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.