Energiewende : Photovoltaik: Erste landesrechtliche Erleichterungen für PV-Anlagen

Photovoltaikanlage
© Adobe Stock

Nach der aktuell geltenden Fassung des NÖ ElWG 2005 benötigen PV-Anlagen ab einer Modulleistung von 200 kw peak eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung. Mit der am 03.05. beschlossenen Novelle werden künftig PV-Anlagen genehmigungsfrei sein, wenn ihre Modulspitzenleistung und die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Speicheranlagen höchstens 1 MW peak betragen und sie von befugten Unternehmen errichtet werden.

Sandra Kasper PHH Rechtsanwälte
Mag. Sandra Kasper ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte: "Im Grünland besteht nach wie vor eine Anzeigepflicht bei einer Engpassleistung von mehr als 50 kW. Hier wären raumordnungsrechtliche Erleichterungen wünschenswert" - © PHH Rechtsanwälte

Weichenstellung für Ausbau von Photovoltaik

Damit stellt Niederösterreich die Weichen für einen verstärkten Ausbau von PV-Anlagen und erleichtert die seit etwa einem Jahr bestehende Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen auf neuen Bauwerken, die die NÖ Bauordnung auferlegt. Demnach sollen alle Dächer mit über 300 m² Fläche zumindest für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorbereitet werden. Zudem entfällt auch die baurechtliche Genehmigungspflicht im Bauland.

Aber: Im Grünland besteht nach wie vor eine Anzeigepflicht bei einer Engpassleistung von mehr als 50 kW. Hier wären raumordnungsrechtliche Erleichterungen wünschenswert.

Mag. Sandra Kasper ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte und Spezialistin für öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Umwelt- und Energierecht. kasper@phh.at.