Managementtipp : Neue Weltordnung

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Die Rufe nach einem fairen Wettbewerb, mehr Steuergerechtigkeit und Transparenz werden immer lauter. Vor allem den multinationalen „Riesen“ wird vorgeworfen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben, jedoch sind Bemühungen die Steuerquoten international anzugleichen bisher gescheitert. So beträgt bspw. die Körperschaftsteuer in Australien 30 Prozent, in der Schweiz gerade mal 8,5 Prozent, wobei die effektiven Steuersätze davon abweichen.

Die OECD und die EU haben ein globales Mindestbesteuerungsregime („BEPS 2.0 Pillar 2“) vorgeschlagen, das breite politische Zustimmung erhalten hat. Die EU-Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten im Jahr 2023 national umzusetzen. Auch international tätige Industrieunternehmen in Österreich müssen sich mit dem komplexen Regelwerk auseinandersetzen und Unternehmensprozesse anpassen, um auf die massiven Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Wer ist ab wann betroffen?


Die neuen Regelungen sind für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro (also alle Unternehmen, die vom Country-by-Country-Reporting (CbCR) betroffen sind) anwendbar. Dabei sind österreichische Konzerne ebenso betroffen wie österreichische Geschäftseinheiten ausländischer Konzerne. Viele Staaten sind noch in der Umsetzung und es gibt noch kaum Gesetzesentwürfe, dennoch treten die Regeln bereits im Jahr 2024 in Kraft.

Was bedeuten GloBe-Regeln genau?


Die globale Mindestbesteuerung sogenannten GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion) sollen eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent in jedem Land, in dem eine Unternehmensgruppe tätig ist, sicherstellen. Die effektive Steuerbelastung ergibt sich dabei aus Division der Steuern durch das Einkommen, wobei das komplexe Regelwerk eigene Regelungen zur Ermittlung des Einkommens und der Steuern basierend auf Konzernrechnungslegungsdaten vorsieht. Wird die Schwelle der effektiven Besteuerung von 15 Prozent in einem Land unterschritten, wird in Höhe der Differenz eine Ergänzungssteuer erhoben.

Eine Ergänzungssteuer für ein Niedrigsteuerland in dem der Konzern tätig ist, wäre grundsätzlich von der obersten Muttergesellschaft abzuführen. Alternativ können Länder von einem Wahlrecht Gebrauch machen und diese Steuer als nationale Ergänzungssteuer selbst erheben. In einigen Ländern gibt es bereits Gesetzesentwürfe und viele davon haben sich auch für eine nationale Ergänzungssteuer entschieden (bspw. Schweiz, Deutschland, Niederlande). Es ist davon auszugehen, dass auch Österreich eine nationale Ergänzungssteuer einführen wird., denn auch wenn Österreich tendenziell als Hochsteuerland gilt, ist nicht ausgeschlossen, dass es in manchen Fällen zu einer effektiven Steuerbelastung von unter 15 Prozent kommt. Aufgrund der Komplexität und des Aufwands für Unternehmen sind für einen Übergangszeitraum von drei Jahren „CbCR Safe Harbour Regeln“ mit vereinfachten Berechnungen vorgesehen.

Judith Frank, Steuerberaterin bei EY Österreich und Spezialistin internationales Steuerrecht
"Unternehmen sollten die vorhandenen CbCR-Daten analysieren und Berechnungen für alle Länder der Unternehmensgruppe durchführen." Judith Frank, Steuerberaterin bei EY Österreich und Spezialistin internationales Steuerrecht - © Stefan Seelig

Globale Mindestbesteuerung: Schritt für Schritt

Die neuen Regelungen bringen zahlreiche Herausforderungen mit sich. Welche Schritte schon im Jahr 2023 zu setzen sind, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Phase 1: Betroffenheitsanalyse/Technisches Know-How


Zunächst ist es unerlässlich sich mit den komplexen Regeln vertraut zu machen und Know-how aufzubauen. Die Konzernstruktur muss analysiert werden, um alle betroffenen Geschäftseinheiten zu identifizieren und klassifizieren, sowie etwaige Ausnahmen zu erkennen.

Phase 2: CbCR Analyse und Simulationsrechnung


Unternehmen sollten die vorhandenen CbCR-Daten analysieren und Berechnungen für alle Länder der Unternehmensgruppe durchführen, um festzustellen für welche Länder die Vereinfachungen zur Anwendung gelangen und in welchen sie von Beginn an in den Vollanwendungsbereich der Regeln fallen.

Phase 3: Datenanalyse und Simulationsrechnung


Es sind rund 200 Datenpunkte zur Ermittlung der effektiven Steuerbelastung für GloBE-Zwecke pro Land und für die Erfüllung aller neuen Compliance-Verpflichtungen (insb. Abgabe einer eigenen GloBE-Steuererklärung) erforderlich. Eine Fit-Gap-Analyse ist notwendig, um zu identifizieren, welche Daten vorhanden sind, welche fehlen und wie diese in Zukunft generiert werden können. Ebenso empfehlen sich Simulationsrechnungen für ausgewählte Risikoländer, um erste Anhaltspunkte über mögliche Steuernachzahlungen zu erhalten.

Phase 4: Integration in laufenden Reportingprozess


In der Regel wird eine Anpassung der Prozesse erforderlich sein, da die GloBE-Berechnungen in den Jahresabschlussprozess und in die gesamte Steuerberichterstattung zu integrieren sind, denn die neue Ergänzungssteuer hat auch Einfluss auf den Jahresabschluss, die Quartals- und sonstige Finanzberichterstattung.

Phase 5: Technologienutzung


Auch die IT-Systeme sind zu analysieren, um eine Architektur für den automatisierten Datenfluss sicherzustellen. Zahlreiche Software-Provider arbeiten derzeit an Lösungen. Die Technologie-Konzepte reichen dabei von vollständiger Auslagerung bis zu vollständiger Integration in bestehende Systeme des Unternehmens.

Fazit


Die GloBE-Regeln etablieren ein neues und zusätzliches Besteuerungsregime für Unternehmensgruppen, das massive Anforderungen an die Unternehmensprozesse stellt und zusätzliches Know-how und Ressourcen erfordert. Die Verschränkung von Know-how aus internationaler Konzernrechnungslegung und Steuern sowie die Anforderungen an die Datenqualität erreichen ein für Steuerprozesse bislang noch nicht dagewesenes Niveau, das einen enormen organisatorischen Aufwand für Unternehmen mit sich bringt. Den damit einhergehenden neuen Herausforderungen (Datensammlung, Datenvalidierung, Berechnung der steuerlichen Parameter, Reporting, Kontrolle, Dokumentation, IT-Nutzung etc.) kann nur mit sorgfältiger Vorbereitung und entsprechenden Prozess- und Systemanpassungen begegnet werden.

Patrick Plansky, Steuerberater bei EY Österreich und Spezialist internationales Steuerrecht
"Auch die IT-Systeme sind zu analysieren, um eine Architektur für den automatisierten Datenfluss sicherzustellen." Patrick Plansky, Steuerberater bei EY Österreich und Spezialist internationales Steuerrecht - © Christina Häusler

Autoren:

Mag. Judith Frank und Dr. Patrick Plansky sind Steuerberater bei EY Österreich. Beide sind Spezialisten im Bereich internationales Steuerrecht und unterstützen Unternehmen bei Impact-Analysen, inhaltlichen Fragen zu den neuen Regelungen, der Datenerhebung, sowie auch beim Aufbau von neuen bzw. der Anpassung von bestehenden Prozessen zur Erfüllung der neuen Verpflichtung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung.