Steuertipp : Lieferkettenplanung und Dreiecksgeschäft neu

Was sind Lieferketten? Warum sind Lieferketten für die Globalisierung so wichtig? Welche Modelle könnten Lieferketten zukünftig ersetzen?
EU-Lieferketten-Richtlinien

In Reihengeschäften kann ein mittlerer Unternehmer in seiner Funktion als Zwischenerwerber, durch gezielte Bekanntgabe seiner UID-Nummer (Zuordnungsregelung), eine Registrierungsverpflichtung im Ausland vermeiden.

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Reihengeschäfte sind ein steuerliches Konstrukt mit dem Ziel Streckengeschäfte, also den Verkauf von Gegenständen zwischen mehr als zwei Vertragsparteien, hinsichtlich der Verrechnung von Umsatzsteuer in der EU zu standardisieren. Die beteiligten Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung zunächst das Reihengeschäft und die damit verbundenen Verpflichtungen rechtzeitig zu erkennen und anschließend eine steuerlich korrekte Handhabung im In- und Ausland durchzuführen. Sofern solche Konstellationen frühzeitig wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung und somit zur Reduktion von Risiken und Kosten.

Bei der Gestaltung von Reihengeschäften wird immer das Ziel verfolgt, die eigenen Complianceverpflichtungen und die damit verbundenen Befolgungskosten, genauso wie das Risiko, so gering wie möglich zu halten. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist eine mögliche umsatzsteuerliche Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat zu vermeiden. Diese Verpflichtung entsteht regelmäßig dadurch, dass ein Unternehmer Erwerber einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung wird, die aus umsatzsteuerlicher Sicht immer mit der Transportverantwortung für den gelieferten Gegenstand zusammenhängt. Für eine Gestaltung ist daher die Frage der Transportverantwortung und somit auch der Verwendung der Incoterms vorab zu klären.

In Reihengeschäften kann ein mittlerer Unternehmer in seiner Funktion als Zwischenerwerber, durch gezielte Bekanntgabe seiner UID-Nummer (Zuordnungsregelung), eine Registrierungsverpflichtung im Ausland vermeiden. Hierzu muss dieser Zwischenerwerber allerdings den gesamten Warentransport verantworten und im Abgangsland der Warenbeförderung registriert sein.

Ab dem 1.1.2023 kann für EU-Reihengeschäfte mit mehr als drei Beteiligten die Dreiecksgeschäftsregelung angewendet werden, wenn die gesetzlichen Kriterien und die formalen Verpflichtungen erfüllt sind. Die Vereinfachung wird jedoch auch weiterhin nur jenen Unternehmer in der Reihe betreffen, der den innergemeinschaftlichen Erwerb bewirkt, also der Empfänger der innergemeinschaftlichen Lieferung ist. Es ist daher künftig möglich aus einem Reihengeschäft mit vier und mehr beteiligten Unternehmern, eine Dreierkette für steuerliche Zwecke herauszubrechen, um eine zusätzliche Registrierungsverpflichtung für den Erwerber im Reihengeschäft zu vermeiden. Entscheidend ist jedenfalls, dass der erste der drei Unternehmer, die sich hintereinander in der Reihe befinden müssen und Teil dieser längeren Lieferkette sind, im Abgangsland, in dem der Transport beginnt, umsatzsteuerlich registriert ist und der dritte vice versa im Bestimmungsland. Der zweite muss aus rechtlicher Sicht der Erwerber sein, was immer dann der Fall ist, wenn er entweder selbst den Transport verantwortet oder sein Vorlieferant. Darüber hinaus muss dieser Erwerber für den Erwerb eine UID-Nummer verwenden, die weder eine des Abgangslandes noch des Bestimmungslandes ist. Eine Ansässigkeit des Erwerbers im Bestimmungsland darf ebenfalls nicht gegeben sein.

Die Dreiecksgeschäftsregelung wird vor allem dann interessant sein, wenn eine Zuordnungsregelung nicht anwendbar ist und der Erwerber im Bestimmungsland der Waren über keine umsatzsteuerliche Registrierung verfügt und diese auch vermeiden möchte.


Mst. Mag. Günther Platzer ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz Kontakt: guenther.platzer@icon.at

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Günther Platzer ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand: "Das Ziel muss lauten, die eigenen Complianceverpflichtungen und die damit verbundenen Befolgungskoste so gering wie möglich zu halten" - © ICON Wirtschaftstreuhand