Steuertipp : Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz ab 2024

Schweiz
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Der schweizerische Zolltarif TARES beruht auf dem international geltenden Harmonisierten System (HS), welchem die ersten sechs Ziffern der achtstelligen schweizerischen Tarifnummern entsprechen. Die Abschaffung der Zölle ab 1.1.2024 betrifft Produkte der Kapitel 25-97 des schweizerischen Zolltarifs, mit Ausnahme einiger als Agrarprodukte klassifizierten Waren der Kapitel 35 und 38. Damit einher geht eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur, da eine feingliedrige Unterteilung in Form der letzten beiden Ziffern des schweizerischen Zolltarifs in vielen Fällen obsolet wird.

Aufgrund des Wegfalls der Zölle ist man zudem nicht mehr auf die Nutzung von Freihandels- oder Präferenzabkommen angewiesen, wodurch die Vorlage von präferenziellen Ursprungsnachweisen für Industrieprodukte, die in der Schweiz verbleiben bzw konsumiert werden, entfällt. Werden die Waren in der Schweiz jedoch nur weiterverarbeitet und im Anschluss wiederausgeführt, können Vorursprungsnachweise zur Nutzung von Zollpräferenzen weiterhin notwendig sein.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass der Verzollungsprozess vorerst unverändert bestehen bleibt und für sämtliche Waren eine Einfuhrzollanmeldung inklusive Angabe der Zolltarifnummer erforderlich ist.

Sarah Ecker, BSc, BA ist Senior Manager und Steuerberaterin bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, sarah.ecker@icon.at