Update Recht : Zugangrisiko, Entgeltfortzahlung
Zugangsrisiko einer per Telefax übermittelten ErklärungDer Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30.03.2011 (9 ObA 51/10f) zum Nachweis des Zugangs einer per Telefax übermittelten Erklärung Stellung genommen. Fazit: Sendeberichte sind kein Empfangsbeweis.Im Anschluss an die deutsche Rechtsprechung hat der OGH festgestellt, dass der „OK-Vermerk“ eines Telefax-Sendeberichts keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empfänger erbringe und somit auch nicht zu einer Beweislastumkehr führe. Ein Telefax reist folglich auf Gefahr des Versenders. Bloß erwiesene Störungen des Empfangsgerätes fallen in den Risikobereich des Empfängers, zumal trotz „OK-Vermerks“ auch ein Fehler in der Datenübertragung nicht auszuschließen sei. Gleiches gilt nach der Rechtsprechung im Übrigen auch für ein E-Mail-Sendeprotokoll (OGH 29.11.2007, 2 Ob 108/07g).Es ist daher – sofern möglich – jedenfalls zu empfehlen, sich den Empfang eines Telefaxes sowie eine E-Mails bestätigen zu lassen. (Pötter, FPLP) Änderung bei EntgeltfortzahlungBei lang fortdauernder Krankheit entfallen nach einer neuen OGH-Entscheidung Rechtansprüche, wenn zeitgerecht gekündigt wurde.Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt der Grundsatz: „Neues Arbeitsjahr = neuer Anspruch“. Bei der Entgeltfortzahlung bei langdauernder Krankheit hat der OGH bisher die Auffassung vertreten, dass bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung jeweils ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres entsteht, selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch innerhalb des alten Arbeitsjahres beendet wurde. Neu ist, dass ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung dann nicht mehr besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres beendet wurde oder geendet hat (Ablauf der Kündigungsfrist), da diesfalls kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen kann (OGH 22.10.2010, 9 Ob A 36/10z). (Boba, FPLP)