Rechtstipp : Wie Familienunternehmen gesellschaftsrechtlich aufgestellt sind

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Der Schwerpunkt der Studie "Familienunternehmen – eine rechtliche Analyse" lag in der Analyse der Eigentümer der Unternehmen, der Struktur der Familienunternehmen und der Eigentümerebene, die einer statistischen Erhebung unterworfen wurde.

Bei Analyse der Eigentümer der Familienunternehmen stellten wir fest, dass Privatstiftungen eine große Rolle spielen. Gut ein Drittel aller Anteile der größten Familienunternehmen Österreichs werden von Privatstiftungen gehalten. Österreichische Privatstiftungen sind an 37 von 91 der untersuchten Familienunternehmen (direkt oder indirekt) beteiligt (dies entspricht 41 Prozent). Ausländische juristische Personen halten zwölf Prozent aller Anteile an den untersuchten Familienunternehmen. Insbesondere deutsche und Schweizer juristische Personen sind dabei von Bedeutung.

Hinsichtlich der Struktur zeigt sich, dass keine gesellschaftsrechtliche Struktur dominiert. Beim Versuch, die gesellschaftsrechtliche Struktur der untersuchten Familienunternehmen anhand der Holdinggesellschaften sowie der Beteiligung von Privatstiftungen zu klassifizieren, zeigt sich, dass keine der verschiedenen Strukturen klar überwiegt. Die Vielfalt der gesellschaftsrechtlichen Strukturen ist fast so hoch wie die Anzahl der Familienunternehmen selbst. Für jedes Familienunternehmen muss im Sinne von "One size does not fit all" eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.

Betreffend die vertraglichen Regelungen ist Familienunternehmen gemein, dass ein hohes Schutzbedürfnis gegen das unerwünschte Eindringen Dritter besteht. Etwa die Hälfte der untersuchten Gesellschaften enthalten Vorkaufs- und Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung. Die Absicherung des Status quo der Machtverteilung zwischen den einzelnen Familienstämmen ist besonders bei der Ausgestaltung von Vorkaufs- und Aufgriffsrechten zu beachten. Beim Aufgriffspreis dominiert der Verkehrswert als Aufgriffspreis.

Grundsätzlich folgt bei den untersuchten Familienunternehmen das Stimmgewicht eines Geschäftsanteils, dessen Anteil am Stammkapital und somit dem im Recht der Kapitalgesellschaften vorherrschenden Kapitalprinzip. In 87 Prozent der untersuchten Kapitalgesellschaften ist dies der Fall. Vom Kapital abweichende Stimmrechtsverschiebungen sind hingegen selten. Diese waren nur bei 13 Prozent der untersuchten Familienunternehmen zu finden. Innerhalb dieser Minderheit wurden aber starke Verschiebungen des Stimmgewichts vorgenommen. In einem Fall steht die Stimmenanzahl pro Euro Stammeinlage eines Geschäftsanteils zur Stimmenzahl pro Euro Stammeinlage eines anderen Geschäftsanteils im Verhältnis von 1: 2,6 Milliarden.

Eher die Ausnahme bildeten in den untersuchten Unternehmen Schiedsvereinbarungen. Lediglich zehn Prozent der Familienunternehmen, die unserer Studie als Grundlage dienten, haben Schiedsvereinbarungen in ihren Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen getroffen.

Als Grundlage für diese Studie dienten 91 der umsatzstärksten Familienunternehmen Österreichs. Familienunternehmen für Zwecke dieser Analyse sind jene Unternehmen, bei denen die Mehrheit der Anteile von einer Familie und/oder einer oder mehreren Privatstiftungen oder vergleichbaren Rechtspersonen gehalten wird. Die Familienunternehmen wurden anhand öffentlich zugänglicher Informationen hinsichtlich deren Eigentumsverhältnisse, Struktur und Verträge analysiert.

DDr. Bernd Schneiderbauer ist Partner bei Binder Grösswang und spezialisiert auf Private client & entrepreneur.