Förderungen : Transparenzdatenbank: Neuer Anlauf für eine Reform des "Förderdschungels"

Euro-Scheine
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Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hat vor wenigen Tagen eine Novelle zur Transparenzdatenbank in Begutachtung geschickt. Damit will sein Ressort den Gründen entgegentreten, die Länder und Gemeinden anführen, warum sie derzeit keine Förderungen in die Datenbank einmelden. Bei rund der Hälfte der Förderungen heißt es laut Finanzministerium derzeit "Empfänger unbekannt".

Das Fördervolumen des Staates lag 2017 bei über 17,7 Milliarden Euro. Das entspricht 4,8 Prozent der Wirtschaftsleistung. Die Bundesländer haben sich durch den Finanzausgleich 2017 verpflichtet, ihre gewährten Förderungen nur im Bereich Energie und Umwelt einzumelden. Darüber hinaus melden nur Oberösterreich und jüngst auch Niederösterreich freiwillig alle Bereiche ein.

Transparenz gibt es nur auf der Geberseite

Transparenz herrscht bei den Bundesländern nur bei den Leistungsangeboten, die lediglich abstrakte Beschreibungen der Förderprogramme enthalten. Eine Mehrfachförderung einer förderungswürdigen Person kann damit nicht verhindert werden, weil die Mittelungen, wohin das Geld letztlich fließt, ausbleiben. Die Gemeinden beteiligen sich an der Transparenzdatenbank noch überhaupt nicht.

Der Bund stellt seine Förderangebote seit 2013 am Transparenzportal online, die Länder seit 2014. Derzeit sind 715 Leistungsangebote des Bundes, 1.956 der Länder verfügbar. Obwohl Wien das einwohnerstärkste Bundesland ist, meldet es deutlich weniger Leistungsangebote (83) ein, als alle anderen Bundesländer. Das ist darauf zurückzuführen, dass Wien vergleichbare Angebote als Gemeindeförderungen einstuft und diese nicht einmeldet.

Damit will Löger den Bundesländern beikommen

Verpflichten könnte der Bund die Länder zur Einmeldung aller Förderungen nur über den Finanzausgleich. Deshalb will Löger nun mit der Novelle für die Transparenzdatenbank jene Gründe ansprechen, die die Länder für ihre Nichteinmeldung anführen.

Zentrale Voraussetzung für "sorgsamen Umgang mit Steuergeld"

So soll eine Mitteilung an die Transparenzdatenbank künftig nicht erst bei der Auszahlung erfolgen, sondern schon bei der Gewährung der Förderung. Außerdem soll der jeweilige Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Zur besseren Auswertung und Steuerung von Förderungen ist eine Beschreibung des Fördergegenstandes mittels vorgegebenem Katalog vorgesehen. Erstmals wird auch die Wirtschaftlichkeit als Zweck in die Transparenzdatenbank aufgenommen.

"Transparenz ist die Grundzutat für den sorgsamen Umgang mit Steuergeld", erklärte Löger dazu in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Wer also Ja zu Transparenz sagt, muss auch Ja zur Transparenzdatenbank sagen. Nur mit ihr können wir prüfen, ob das ausgegebene Steuergeld, auch dort ankommt, wo es gebraucht wird". (apa/red)