Zulieferer : Pierer Industrie darf Pankl Racing nicht komplett übernehmen

Aus der geplanten Übernahme des börsennotierten Luftfahrt- und Rennsportausrüsters Pankl Racing Systems durch die Pierer Industrie AG wird vorerst nichts. Nachdem die Übernahmekommission die Entscheidung wegen des komplexen Sachverhalts verschoben hatte, hat sie jetzt mit einem Bescheid die Veröffentlichung des geplanten öffentlichen Tauschangebotes endgültig untersagt, teilten sowohl die Übernahmekommission als auch Pierer Industrie mit.

Grund für die Untersagung sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Bieterin, also der Pierer Industrie, und der Übernahmekommission.

Pierer Industrie, Hauptaktionärin der Cross Industrie und somit von Pankl Racing Systems, hatte am 13. Jänner ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot veröffentlicht: Den Pankl-Aktionären wurden Cross-Aktien im Verhältnis 1:8 angeboten.

Keine Einigung zur Nachzahlungsgarantie

Unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe es insbesondere bei der Frage, mit welchem Wert die Gegenleistung im Tauschangebot für Zwecke der Nachzahlungsgarantie zu bemessen ist, sofern deren Höhe und Berechnungsweise explizit im Angebot genannt werden sollen, wie die Übernahmekommission ausführt. Die Nachzahlungsgarantie diene der finanziellen Gleichbehandlung der Aktionäre und soll sicherstellen, dass vom Bieter während eines Zeitraums von neun Monaten nach Ende des Angebotes keine Erwerbe von Wertpapieren der Zielgesellschaft durchgeführt werden, bei denen eine höhere Gegenleistung als im Angebot gewährt oder vereinbart wird.

Laut Übernahmekommission entspricht die in der Angebotsunterlage für die Nachzahlungsgarantie angeführte Bewertung der Gegenleistung sowie deren Berechnungsmodus nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Kommission betont, dass sie nicht die Höhe der gebotenen Gegenleistung beanstandet habe, sondern lediglich die für die Nachzahlung relevante Bezugsgröße. Pierer Industrie habe allerdings - ohne dass hierfür eine gesetzliche Notwendigkeit bestanden hätte - darauf insistiert, diese in der Angebotsunterlage zu nennen.

Derzeit keine weiteren Angebote geplant

Laut Pierer Industrie vertritt die Übernahmekommission die Ansicht, dass bei der Bewertung der Nachzahlungsgarantie nicht auf den Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeitraumes abzustellen sei, sondern auf den Börsenkurs der zum Tausch angebotenen Papiere zu einem bestimmten Stichtag.

Die Pierer Industrie habe bei der Bewertung der angebotenen Gegenleistung - wie bei einer in der Vergangenheit durchgeführten Transaktion - aber auf den volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht abgestellt, was einem Referenzwert von 30,43 Euro entspreche. Die Übernahmekommission stelle hingegen auf den Börsekurs am Tag der geplanten Veröffentlichung der Angebotsunterlage vom 4. März ab, was einem Referenzkurs von 27,63 Euro entspreche.

"Die von der Übernahmekommission vertretene Rechtsansicht wird von der Pierer Industrie AG nicht geteilt", so die Bieterin. Man nehme die Entscheidung der Übernahmekommission aber zur Kenntnis. "Derzeit ist nicht geplant, ein weiteres öffentliches Angebot zu legen", hieß es von Unternehmensseite zur Austria Presse Agentur. (apa/red)