Atomkraft : Österreichische Beschwerden über Hinkley-Point-Finanzierung

Die Kommission habe bei ihrer Genehmigung "von Staatsbeihilfen für den AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien die Beihilferegeln für Energie- und Umwelt und in letzter Konsequenz den Binnenmarkt der EU in die Luft gesprengt", erklärte der Atomsprecher von Global 2000, Reinhard Uhrig. Zugleich seien "Staatsbeihilfen-Entscheidungen nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs" von Bürgerbeschwerden in Bezug auf den Umweltschutz ausgenommen, so seine Kritik.

Im Dezember hatte die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen Großbritanniens für den Bau des neuen AKW Hinkley Point C genehmigt, der 18,9 Milliarden Euro kosten und 2023 ans Netz gehen soll.

"Wir verlangen Mitspracherechte", forderte Uhrig. Er verwies dabei auf über 20.000 Menschen aus Europa, die über ein Online-Tool "kritische Stellungnahmen an die oberste EU Wettbewerbsbehörde" zum AKW Hinkley Point abgegeben hätten. Diese seien jedoch in der Entscheidung der Kommission nur oberflächlich behandelt worden, so Uhrigs Vorwurf. Deshalb werde man nun "gegen dieses Abschaßeln" von Bürgern bei den Vereinten Nationen vorgehen.

Das "Aarhus Convention Compliance Commitee" der UNO überwacht die Einhaltung der sogenannten Aarhus-Konvention. Diese trat im Oktober 2001 in Kraft und garantiert den Zugang zu Informationen über die Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen und die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen.