Coronavirus : Neue Kontingente für Handel mit Medikamenten in Deutschland

Deutschlands oberste Arzneimittelbehörde hat im Zuge der Corona-Krise eine begrenzte Lagerhaltung von Medikamenten bei Apotheken und Großhändlern angeordnet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärte, es gebe aktuell verstärkt eine "übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln", die zu einer Ungleichverteilung führe.

Um dem entgegenzuwirken, forderte das BfArM pharmazeutische Unternehmer und den pharmazeutische Großhandel dazu auf, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu bevorraten und zu beliefern. Für eine kurzfristige Einschränkung der Arzneimittelversorgung wegen Produktionsausfällen in Regionen, die von der Ausbreitung des Coronavirus besonders betroffen sind, gebe es derzeit aber noch keine "belastbaren Hinweise". (reuters/apa/red)