Bauindustrie : Nach Einsturz der Brücke in Frohnleiten: Ingenieure müssen zahlen

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© APA/dpa/Lukas Schulze

Der Prozess gegen sieben Beschuldigte wegen des Einsturzes einer in Bau befindlichen Brücke der Brucker Schnellstraße (S35) in Frohnleiten vor rund fünf Jahren ist am Mittwoch im Bezirksgericht Graz-West etwas überraschend mit Diversionen zu Ende gegangen. Die Beschuldigten müssen Geldbußen sowie Verfahrens- und Gutachtenkosten bezahlen. Ein langer und kostspieliger Prozess wurde damit vermieden.

Rechtsschutzversicherungen zahlen

Von ursprünglich sieben Angeklagten erschienen am zweiten Verhandlungstag sechs, ein Beschuldigter hatte schon zum Auftakt im Dezember seine Mitverantwortung eingestanden und um Diversion gebeten. Sein Verfahren wurde nun vorläufig ausgeschieden. Unter den übrigen sechs - Ingenieure und Techniker - musste Richter Andreas Biegl nun die Kosten für das umfassende Gutachten fair und je nach Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufteilen. Hinzugerechnet wurden dann auch noch Geldbußen und die anteiligen Verfahrenkosten.

"Wir könnten das gesamte Verfahren heute beenden", sagte der Richter eingangs und mahnte noch einmal den "Boots-Gedanken" ein. Alle Beteiligten sitzen seiner Ansicht nach in einem Boot. Die Worte zeigten offenbar Wirkung, denn alle Angeklagten entschieden sich für die Diversion und die Geldbußen. Sie müssen nun zwischen 11.850 und 37.800 Euro bezahlen. Teilweise haben sie aber Rechtsschutzversicherungen, die Kosten übernehmen.

27 beteiligte Firmen - sieben Angeklagte

Biegl sprach von einem "Brückenwunder". Die Beschuldigten übernahmen jeweils die Mitverantwortung für den Einsturz der in Bau befindlichen Brücke vor fünf Jahren in Frohnleiten. Sie alle versuchten aus den Vorfällen Schlüsse zu ziehen, damit so etwas nicht mehr passiert. So meinte etwa einer: "Als Auftraggeber hat man Kontrollrechte und diesen ist man vielleicht zu wenig nachgekommen." Ein anderer regte an, dass künftig zusätzliche statische Daten auf den Plänen verzeichnet werden. Ein anderer wiederum sprach sich für noch mehr Kommunikation aus.

Im Zentrum stand auch die Frage, ob das Eingeständnis der Mitverantwortung bei einem möglicherweise späteren Zivilrechtsverfahren für die Angeklagten negativ ausgelegt werden könnte: "Durch die Diversion entsteht keinerlei zivilrechtliche Bindung", versicherte Biegl. Zudem gelten alle Angeklagten mit einer Diversion nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Was im Februar 2015 passiert ist

Die Brücke war am 21. Februar 2015 wenige Sekunden nach der Durchfahrt eines Personenzuges auf die Gleise der ÖBB gestürzt und hatte Schaden in Millionenhöhe verursacht. Verletzt wurde niemand. In knapp fünf Jahren Ermittlungen wurden Gutachten erstellt und 21 Verdächtige befragt. Angeklagt wurden letztlich die sieben Techniker im Alter von 44 bis 70 Jahren - allesamt Ingenieure, Diplomingenieure und leitende Mitarbeiter. 27 Firmen waren am Bau und der Planung der Brücke beteiligt. Entsprechend lange hat das Ermittlungsverfahren gedauert. Angeklagt wurde letztlich fahrlässige Gemeingefährdung. (apa/red)