Markenregistrierung : Markenrecht: Jetzt stärkere Widerspruchsmöglichkeiten

In Österreich konnte man bisher auch solche Marken beim österreichischen Patentamt zum Markenschutz eintragen lassen, die zu Marken, die bereits von anderen Personen eingetragen waren, ident oder ähnlich sind. Der Inhaber der älteren Marke musste den langwierigen Weg über ein Markenlöschungsverfahren beschreiten, um eine jüngere Mar-ke aus dem Register zu entfernen. Der österreichische Gesetzgeber hat sich nun dafür entschieden, ein sogenanntes „nachgeschaltetes“ Widerspruchsverfahren einzuführen, das an die Veröffentlichung der Markenregistrierung anschließt: Widerspruch kann gegen eine nationale, in Österreich registrierte Marke (AT) oder gegen den österreichischen Teil einer bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingereichten internationalen Registrierung (sogenannte IR-Marke) eingebracht werden. Gestützt werden kann ein Widerspruch gegen eine jüngere Marke nur auf eine ältere, registrierte Marke (also entweder eine nationale österreichische Marke, eine EU-Gemeinschaftsmarke oder eine internationale Registrierung (IR-Marke) mit Erstreckung auf Österreich) oder eine ältere Anmeldung (sogenannte „Widerspruchsmarken“) - nicht jedoch auf sonstige ältere Rechte, wie einen älteren Firmen- oder Handelsnamen. Antragsberechtigt ist - auch wenn dies im Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen ist - nur der Inhaber (oder Anmelder) einer älteren Marke, nicht allerdings ein bloßer Lizenzneh-mer, auch wenn dieser im Markenregister eingetragen ist. Da das Widerspruchsverfahren dem Markenanmeldeverfahren nachgelagert ist, ändert sich für den Anmelder einer Marke prinzipiell nichts. Allerdings sollte der Markenanmelder – noch sorgfältiger als bisher - prüfen, welche älteren Marken bestehen, die mit der eigenen Anmeldung in Konflikt stehen könnten. Durch das neue Widerspruchsverfahren und die dadurch bei Markeninhabern verursachte stärkere Wahrnehmung ihrer Rechte, ist es rein faktisch viel wahrscheinlicher, dass diese auf jüngere, konfliktträchtige Marken reagieren - mit einem Widerspruch.