Update Recht : Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen

Durch Konkurrenzklauseln wird die weitere Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses eingeschränkt. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich, jedoch müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. So muss der Angestellte im Abschlusszeitpunkt der Konkurrenzklausel jedenfalls volljährig sein. Außerdem darf sich die Beschränkung lediglich auf die Tätigkeit des Angestellten im Geschäftszweig des Dienstgebers beziehen. Hinsichtlich des Wirkungszeitraumes ist eine Obergrenze von einem Jahr vorgesehen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass das Konkurrenzverbot keinesfalls eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Angestellten nach sich ziehen darf. (Eder FPLP)