Baustoffe : Kampf um Schweizer Konzern Sika - Urteil Ende 2016 erwartet

Die für den 14. September anberaumte Hauptverhandlung vor dem Zuger Kantonsgericht im Fall des Schweizer Baustoffkonzerns Sika gegen deren Mehrheitsaktionärin Schenker-Winkler Holding (SWH) findet nicht statt. Das Gericht begründete dies auf seiner Homepage damit, dass "beide Parteien übereinstimmend auf deren Durchführung verzichtet haben". Das Urteil werde voraussichtlich im vierten Quartal 2016 gefällt, heißt es weiter.

Die Sika-Gründerfamilie Burkhard (SWH) will bekanntlich ihren Anteil am Zuger Bauchemie-Hersteller gegen den Willen der Mehrheit des Verwaltungsrates abstoßen. Seit Anfang Dezember 2014 versucht sie, die Aktien für 2,75 Mrd. Franken an die französische Sika-Konkurrentin Saint-Gobain zu verkaufen. Die Sika-Erben halten derzeit mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent.

Die Sika-Führung spricht allerdings von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion und will das Stimmrecht der Gründerfamilie entsprechend beschränken. Ob sie dies darf, darüber muss das Zuger Kantonsgericht entscheiden. Beobachter gehen davon aus, dass die unterlegene Partei den Entscheid danach an das Bundesgericht weiterziehen wird. (APA/sda/awp/red)