VW-Skandal : Im Streit zwischen VW-Händlern und Autobesitzern liegen die Händler vorn

Im Rechtsstreit zwischen VW-Händlern und Fahrzeughaltern, die wegen des Abgasskandals ihr Auto zurückgeben möchten, steht es bisher 6:3. Das jüngste Urteil stammt vom Handelsgericht Wien und weist die Klage eines Passat-Besitzers ab. Dieses, wie auch die anderen Urteile, sind noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte vor zwei Jahren einen Passat BMT TDI um 27.990 Euro erstanden und wollte nun von der Porsche Inter Auto 26.124 Euro samt Zinsen für die zwei Jahre zurückerstattet haben. Als Grund führte er an, dass er der Meinung war, mit der BlueMotionTechnology (BMT) ein besonders umweltfreundliches Auto zu erwerben und er sich auf die Verbrauchsangaben im Prospekt verlassen hat. Der Käufer fühlt sich nun getäuscht.

Händler bisher in sechs von bisher neun Verfahren erfolgreich

Richter Thomas Eilenberger-Haid sah dies anders und wies das Begehr ab. Die Prozesskosten von 3.843 Euro muss nun der Passat-Eigner zahlen. In der Begründung heißt es unter anderem: "Dass die Beklagte (Porsche Inter Auto, Anm.) von der behaupteten Manipulationen am Fahrzeug wusste, kann nicht festgestellt werden. Dass das Vorhandensein der Abschaltvorrichtung derzeit eine Einschränkung im praktischen Betrieb des Fahrzeuges bewirkt, kann nicht festgestellt werden."

Damit waren die VW-Händler in sechs von bisher neun Verfahren erfolgreich. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet derzeit eine Sammelklage vor, laut VKI haben sich bisher 68.000 Interessenten gemeldet, 28.000 haben das erforderliche Formular bereits eingereicht. (apa/red)