Steuertipp : Forschungsförderung Neu
Ebenfalls entfallen ist seit Anfang des Jahres 2011 auch der allgemeine Forschungsfreibetrag für Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen in Höhe von 25 Prozent bis 35 Prozent. Bis 2010 konnte man zwischen dem jeweiligen Freibetrag und der Prämie auswählen, wobei die Anwendung der Freibeträge letztendlich nur in Ausnahmefällen vorteilhaft war. Vor allem verlustträchtigen Unternehmen kommt die Prämie zu Gute, da diese unabhängig von der Gewinn-oder Verlustsituation in jedem der beiden Fälle zu einer Abgabengutschrift am Steuerkonto führt. Anwendungsbereich.Der Anwendungsbereich für die Forschungsprämie entspricht der weiten Definition von Forschung und Entwicklung des „OECD 2002 Frascati Manual: Proposed Standard Practice for Surveys on Research and Experimental Development“. Gemäß der dazu vom Ministerium erlassenen Verordnung ist Forschung und experimentelle Entwicklung gegeben bei „einer sowohl im naturwissenschaftlichen als auch im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich angesiedelten schöpferischen Tätigkeit, deren Durchführung systematisch unter dem Einsatz wissenschaftlicher Methoden erfolgt mit dem Ziel der Erweiterung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Verwendung zum Finden neuer Anwendungen.“Begünstigte Aufwendungen.Diese umfassen Personal- und Materialaufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen und unmittelbar der Forschung und Entwicklung dienende Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken). Bei Investitionen ist zu beachten, dass im Jahr der Anschaffung/Herstellung die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu berücksichtigen sind, und folglich die Abschreibungen nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen. Eine anteilsmäßige Berücksichtigung ist bei Anlagengegenständen ebenfalls möglich. Steuerfreie Zuschüsse und Förderungen sind aus der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie insoweit auszuscheiden, als sie den begünstigten Aufwendungen unmittelbar zugeordnet werden können. Die Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung eines Wirtschaftsjahres sind in einem Verzeichnis darzustellen, welches die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und die daraus ermittelte Forschungsprämie zu enthalten hat. Im Falle einer Betriebsprüfung ist dieses Verzeichnis den Abgabenbehörden vorzulegen. Auftragsforschung. Neben der Eigenforschung findet auch die an fremde Unternehmen vergebene Auftragsforschung in der Forschungsförderung Deckung. Bei der Auftragsforschung muss der Auftragnehmer seinen Sitz im EU/EWR-Raum haben und ein mit solcher Forschung befasstes Unternehmen oder eine entsprechende Einrichtung (zum Beispiel ein Universitätsinstitut) sein. Die Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung ist beim Auftraggeber auf 100.000 Eurobegrenzt.Antrag.Die Prämie stellt keine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar und kann von allen Unternehmen mit betrieblichen Einkünften beantragt werden. Die Forschungsprämie kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und spätestens mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheides beansprucht werden. Die Forschungsprämie ist mit dem Formular E 108c (zu finden unter www.bmf.gv.at ) geltend zu machen. Für das Veranlagungsjahr 2011 kann die Forschungsprämie bereits jetzt beim Finanzamt beantragt werden. Dieser Antrag kann unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen eingereicht werden.Zielgruppe.Mit den Begriffen Forschung und experimentelle Entwicklung werden in einem ersten Gedanken meist nur Großunternehmen in Zusammenhang gebracht. Jedoch führt eine nähere Betrachtung der österreichischen Forschungslandschaft zur Erkenntnis, dass Forschung und experimentelle Entwicklung auch oftmals bei den in Österreich weit verbreiteten Klein- und Mittelbetrieben anzufinden ist. Vor allem im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe kann es jedoch leicht vorkommen, dass die entsprechenden Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung nicht als solche erkannt werden und die Prämie folglich auch nicht beantragt wird. Eine nähere Betrachtung dieser Thematik könnte sich in manchen Fällen sicherlich bezahlt machen.