Coronahilfen : EU-Kommission will viel höhere Fixkostenzuschüsse erlauben

europa brüssel eu euro europe european flag brussels belgium benelux berlaymont blue building comission commission community council counsil crisis day eec exterior legislation summit symbol union waving western wind european commission ecb central bank legal alliance banner parliament politics political
© jorisvo - stock.adobe.com

Die EU-Kommission schlägt informierten Kreisen zufolge zwei Millionen Euro als Obergrenze für Zuschüsse vor, die von EU-Ländern künftig an ein Unternehmen ausbezahlt werden dürfen, um Fixkosten zu bewältigen, die während der Coronakrise nicht von den Einnahmen gedeckt werden. Dies verlautet aus Brüssel. Bisher waren direkte Zuschüsse auf 800.000 Euro Beihilfe pro Unternehmen begrenzt.

Die EU-Behörde in Brüssel hat ihren Vorschlag für eine Erweiterung und Verlängerung des temporären Regelwerkes für staatliche Coronahilfen bis 30. Juni 2021 an die EU-Mitgliedsländer geschickt. Die Entscheidung über die endgültigen Schwellenwerte und Bedingungen werden erst unter Berücksichtigung der Ansichten aller 27 Mitgliedstaaten getroffen. Österreich tritt vehement für den Fixkostenzuschuss und die Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 800.000 Euro ein.

Künftig bis zu 2 Mio. Fixkostenzuschuss möglich

Mit dem neuen Vorschlag beabsichtigt die EU-Kommission laut offiziellen Informationen, den Mitgliedsstaaten zu erlauben, die temporäre Lockerung für Staatsbeihilfen dort zu nutzen, wo sich bisher noch kein Bedarf gezeigt habe oder es noch nicht möglich gewesen sei. Neben der Erweiterung des Geltungsbereiches um den Fixkostenzuschuss sollen die Bedingungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen angepasst werden, insbesondere für den Ausstieg des Staats aus Unternehmen, bei denen der Staat vor der Rekapitalisierung bereits Anteilseigner war.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will mit dem Regelwerk sicherstellen, dass öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden, private Investitionen nicht verdrängen und die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs nutzen. Gleichzeitig sollen der Binnenmarkt geschützt, gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten und Europas "grüne und digitale Erholung" unterstützt werden. Die EU-Länder sind nun aufgefordert, den Vorschlag zu kommentieren. (apa/red)