Arbeitsrecht : Essenzusteller Lieferando gegen Mitbestimmung der Mitarbeiter in Wien

Der niederländische Essenszusteller Takeaway will die Gründung eines Betriebsrates bei Lieferando.at (vormals Lieferservice.at) verhindern. Das Unternehmen hat gegen die im Juni stattgefundene Betriebsratsgründung eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingebracht. Die erste Verhandlung fand im September, die nächste ist im Dezember geplant, schreibt der "Standard".

Die Argumentation: Der Betrieb in Wien ist gar kein Betrieb, sondern "nur" eine Plattform

Takeaway argumentiert, dass es sich bei der Niederlassung in Wien um keinen Betrieb handelt. Der zuständige Country-Manager in Österreich habe nur eingeschränkte Befugnisse, alle wesentlichen Entscheidungen würden außerhalb Österreichs getroffen. Die Essensbestellungen bei Lieferando werden via App und Website abgewickelt. Eine lokale IT-Infrastruktur gebe es in Österreich nicht - und daher existiere in Österreich kein Betrieb, sondern nur eine unselbstständige Zweigniederlassung, so der niederländische Konzern.

Mehr als 300 Mitarbeiter in Österreich

In Österreich beschäftigt das Unternehmen in Wien, Salzburg und Graz mehr als 300 Mitarbeiter. Der Großteil der Beschäftigten ist als Essenszusteller per Fahrrad unterwegs. Laut "Wirtschafts-Compass" hat die Takeaway.com European Operations B.V. Austria branch eine Zweigniederlassung in Wien.

Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft Vida hat mit ihren Juristen die rechtliche Vertretung des Betriebsrates übernommen. Der Bundessekretär des Vida-Fachbereichs Straße, Karl Delfs, zeigt sich über die Klage verwundert, weil es im Vorfeld der Betriebsratsgründung "keine negativen Bemerkungen" gegeben habe. "Die Unternehmensführung war informiert und ist uns freundlich begegnet", sagte Delfs zur APA. Die Klage gehe wohl von der Konzernzentrale in den Niederlanden aus.

Ähnliche Argumentation bei Billigfliegern

Für Delfs ist die Gründung des Betriebsrates rechtmäßig. Das Unternehmen zahle Gehälter, Steuern und Sozialversicherung in Österreich, die Mitarbeiter seien hierzulande gemeldet. Es gebe auch Reparaturwerkstätten und die Dienstpläne des Essenszustellers würden in Wien erstellt werden.

Bei der ungarischen Billigfluglinie Wizz Air wird ähnlich argumentiert: Ein Kollektivvertrag sowie ein Betriebsrat seien rechtlich nicht möglich, weil man in Österreich lediglich eine Niederlassung, aber keine Tochterfirma habe. (apa/red)