GmbH-Reform : Erleichterung bei GmbH-Gründung
Das Mindestkapital für kleine Gesellschaften soll von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Eine weitere Erleichterung liegt in der Reduktion der Notariatskosten. Bei Verwendung eines Mustergesellschaftsvertrags belaufen sich die beim Notar zu entrichtenden Kosten auf € 151, statt der bisherigen 2.000 Euro. Mit diesen Änderungen soll die Attraktivität dieser Rechtsform erhöht werden. Von zehn Neugründungen wird nur einmal die GmbH als Rechtsform gewählt. Der Gesetzgeber möchte nun Anreize schaffen, sich für diese Rechtsform zu entscheiden, verbindet die GmbH doch Elemente der beschränkten Haftung mit der Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit durch die Kapitalgeber mittels gesetzlicher Weisungsbefugnis. Um Gläubigerinteressen durch die Kosten- und Kapitalreduktion nicht zu gefährden, haben je nach Eigenkapitalausstattung 25 oder zehn Prozent des Gewinns in Rücklagen zu fließen.