Automobilindustrie : CO2-Verfahren gegen Porsche eingeleitet

Porsche museum Porsche Museum Porsche-Museum Stuttgart logo night twilight Germany town city evening blue hour travel traveling building architecture modern panorama traffic transport transportation banner car cars street dealer travelling porsche museum porsche museum porsche-museum stuttgart logo night twilight germany town city evening blue hour travel traveling building architecture modern panorama traffic transport transportation banner car cars street dealer travelling
© Markus Mainka - stock.adobe.com

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat gegen Porsche ein Verfahren wegen falscher Verbrauchsangaben bei Benzinmotoren eingeleitet. Die Behörde untersuche Fahrzeuge des deutschen Herstellers, bestätigte die Flensburger Zulassungsbehörde am Donnerstag, äußerte sich aber nicht zu dem Verfahren.

Das Magazin "Business Insider" berichtete, bei Messungen des KBA habe sich herausgestellt, dass bei drei Modellen die CO2-Emissionen auf dem Prüfstand wesentlich höher gewesen seien, als Porsche bei der Zulassungs-Typisierung angegeben habe. Der VW-Tochter drohe der Rückruf von mehreren tausend Fahrzeugen.

Porsche erklärte, bei der von dem Unternehmen selbst angestoßenen Untersuchung habe sich herausgestellt, dass nur wenige Fahrzeuge betroffen seien. Ihr Anteil an der Flotte des Herstellers von Sport- und Geländewagen liege weit unter einem Prozent.

Dem Magazin zufolge blieben bei Messungen durch das KBA acht von elf getesteten Modellen im Toleranzbereich. In drei Fällen habe der CO2-Ausstoß aber um mehr als vier Prozent über dem Typen-Genehmigungswert gelegen. Dabei handle es sich um ältere Modelle des Macan und des Boxster Spyder 981, von denen insgesamt knapp 20.000 Fahrzeuge im Markt seien. Das KBA beabsichtige, einen Rückruf anzuweisen.

Porsche hatte bei internen Prüfungen vor einem Jahr mögliche Unstimmigkeiten festgestellt und diese der Behörde gemeldet. Daraufhin waren auch Modelle aus aktueller Produktion untersucht worden. Dabei hatte das Kraftfahrt-Bundesamt keine Abweichungen von den Typengenehmigungen gefunden.