Millionenstrafe : BMW will keine Autos an Schweizer außerhalb der Schweiz verkaufen

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Millionenstrafe für den deutschen Autohersteller BMW wegen Verstößen gegen das Kartellrecht bestätigt. Eine Beschwerde von BMW sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht in St. Gallen mit. Es stärkte damit der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) den Rücken. Sie hatte BMW 2012 eine Strafe von 156 Mio. Franken (144 Mio. Euro) verhängt.

Gericht reagiert auf Klagen von Konsumenten

Die Weko hatte damit auf Klagen Schweizer Konsumenten reagiert, wonach BMW-Händler außerhalb der Schweiz ihnen keine Fahrzeuge verkaufen dürften. Dies sei unter Hinweis auf eine Vertragsklausel verwehrt worden, die es BMW-Händlern verbiete, Exporte in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu tätigen, dem die Schweiz nicht angehört. Das Gericht stufte dies als unerlaubte Gebietsabrede im Sinnes des Kartellgesetzes (KG) ein. Das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

Schweizer wollen das Franken-Euro-Gefälle nutzen

Hintergrund ist der Wunsch Schweizer Kunden, von der Stärke des Franken gegenüber dem Euro zu profitieren und Neuwagen im Ausland statt in der Schweiz zu erwerben. Zwischen 2010 und 2011 kosteten Autos laut Weko in der Eurozone bis zu 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten Kunden 7.000 bis 42.000 Franken sparen können, was durch die Exportverbotsklausel verhindert worden sei. (dpa/apa)