Eurofighter : Anzeige von Doskozil gegen Airbus in Wien ohne Ergebnis

Das Verfahren zur vom früheren Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Jahr 2017 eingebrachten Anzeige gegen den Flugzeughersteller Airbus in der Causa Eurofighter ist vom Straflandesgericht Wien eingestellt worden. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) habe den Schritt zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher ihres Ressorts der APA mit.

Tanner habe unverzüglich den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, beauftragt, alle weiteren rechtliche Schritte zu prüfen und wenn möglich einzuleiten. Es gehe um Schadenswiedergutmachung "und dass der österreichische Steuerzahler zu seinem Recht kommt". (apa/red)

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Weitere Verfahren laufen noch

Das jetzt eingestellte Verfahren gegen Airbus betrifft allein die Betrugs-Ermittlungen gegen einen damaligen Manager des Unternehmens. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption seien nach wie vor am Laufen, sagte am Montag ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur APA.

Das Straflandesgericht hatte mit seinem Beschluss, über den die "Presse" zuerst berichtet hatte, Einstellungsanträgen der beschuldigten Verbände Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und Airbus Defence and Space GmbH Folge gegeben. Konkret ging es darin um jene Strafanzeige der Republik Österreich vom 16. Februar 2017 wegen des Verdachts des schweren Betrugs. Eingebracht hatte diese der ehemalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ).

Die Vorwürfe der Republik

Mit der Anzeige hatte die Republik Österreich den Vorwurf erhoben, beim Abschluss der Kaufvereinbarungen im Jahr 2003 und dem sogenannten Vergleich im Jahr 2007 über den Wert der Eurofighter und die Lieferfähigkeit getäuscht worden zu sein. Die Republik Österreich hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einem Schaden von zumindest 183,4 Mio. Euro angeschlossen.

Das Straflandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH jederzeit lieferfähig gewesen wäre und auch eine Umrüstung technisch möglich gewesen wäre. Zudem sei die Einpreisung von Gegengeschäftskosten nicht als unüblich anzusehen. Der Vorwurf der mangelnden Lieferfähigkeit und die Einpreisung der Gegengeschäftskosten in den Kaufvertrag waren zwei Kernpunkte der Doskozil-Anzeige gewesen. Abschließend hält das Landesgericht für Strafsachen Wien auch fest, dass den damaligen Entscheidungsträgern von Airbus und Eurofighter kein subjektiver Tatvorsatz nachzuweisen war.

Der Republik Österreich steht als Privatbeteiligte nun das Recht zu, den Einstellungsbeschluss mittels Beschwerde zu bekämpfen, was Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, auch tun will: "Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird." (apa/red)

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