Maschinensicherheit : 29 Dezember: Neue Maschinenrichtlinie tritt in Kraft

Exakt mit 29. Dezember 2009 erwirkt die neue Version der EU-Maschinenrichtlinie Rechtswirksamkeit und ist dann ohne Übergangsfrist anzuwenden. Das neue Regelwerk ersetzt die Richtlinie 98/37/EG. Grundlegende Änderungen ergeben sich für die Risikoanalyse, die technische Dokumentation und das Verfahren zur Konformitätsbewertung. Arbeitsunfällen vorbeugen Unvollständige Maschinen seien nun ebenfalls im Anwendungsbereich aufgenommen, und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst. Ausschlaggebend für die Erarbeitung der neuen Regelung waren Arbeitsunfälle bei der Bedienung von Maschinen, die durch Sicherheitsvorkehrungen vermeidbar gewesen wären. Durch die neue Richtlinie seien Hersteller und Betreiber von Maschinen nun dazu angehalten, Gefahren und mögliche Risiken vor der Konstruktion zu analysieren und Gegenmaßnahmen bereits in die Baupläne einfließen zu lassen. (APA/red)