VW-Skandal : VW-Skandal: Österreichs Gerichte auch laut OLG Innsbruck zuständig

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat wie zuvor schon das OLG Linz und das OLG Wien die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte im VW-Abgasskandal für die betroffenen Österreicher bejaht. Das bestätigte ein Innsbrucker OLG-Sprecher auf APA-Anfrage, nachdem die gemeinnützige Sammelklage-Plattform Cobin Claims von diesem Erfolg für ihre Aktion "Dieselklage" gesprochen hatte.

"Selten hat ein Gericht bisher im Fall VW-Abgasskandal eine so deutliche Sprache im Sinne Tausender Geschädigter des VW-Abgasskandals gesprochen wie gestern (Donnerstag, Anm.) das Oberlandesgericht Innsbruck", so Cobin-Claims-Obmann Oliver Jaindl.

Zuvor hatte das Landesgericht Innsbruck wie berichtet geurteilt, dass im VW-Abgasskandal heimische Gerichte zuständig sind. Dagegen hatte VW Rechtsmittel eingelegt. "Die Entscheidung des OLG Innsbruck, mit der die Zuständigkeit des LG Innsbruck bejaht wurde, ist aus Sicht der VW AG unrichtig", kritisierten die VW-Anwälte Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Wien gegenüber der APA. "Das Gericht hätte jedenfalls auf die Entscheidung des EuGH warten müssen", ist ihr Standpunkt.

Das sehen die "Dieseklage"-Anwälte anders: "Das OLG sieht - wie auch wir - in der Tatsache, dass das LG Klagenfurt den Fall dem EuGH vorgelegt hat, keinen Grund, das laufende Verfahren zu unterbrechen", so Clemens Freisinger und Wolfgang Graf von Kanzlei Graf-Patsch-Taucher Rechtsanwälte GmbH. "Außerdem wurde Volkswagen ein ordentliches Rechtsmittel zum Obersten Gerichtshof in der Frage der internationalen Zuständigkeit heimischer Gerichte versagt." Anzumerken sei, dass die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Durchschnitt 18 Monate dauert, ehe das EU-Gericht eine Entscheidung fällt.

Cobin-Claims-Obman Jaindl meint, dass es "aus Sicht der Sammelklage-Aktion wie auch aller Betroffenen in Parallelverfahren erfreulich ist, dass Tendenzen in der Rechtsprechung erkennbar werden, dass die Verfahren für Abertausende Betroffene in Österreich nicht von VW verschleppt sondern schnell über die Bühne gebracht werden sollen. Dies unterstreicht vor allem die Tatsache, dass eine Verfahren verzögernde Befassung des EuGH und auch des OGH als unerheblich erachtet wurde bzw. ausgeschlossen wurde." Bisher sei man auf einem guten Weg - wenngleich manche erstinstanzlichen Gerichte die internationale Zuständigkeit auch verneinten oder andere Gerichte mit ihrer Entscheidung in erster Instanz noch zuwarteten.

"Die Frage, ob österreichische Gerichte international zuständig sind oder nicht, wird letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden", hatten die VW-Anwälte zuletzt betont. (apa/red)