Zulieferstreit : Streit zwischen VW und Prevent geht weiter

Im jahrelangen Streit zwischen Volkswagen und Zulieferern aus der Prevent-Gruppe hat das Dortmunder Landgericht noch keine Entscheidung getroffen. VW hat der Prevent-Tochter TWB für Ende März 2019 alle Lieferverträge gekündigt. Ob das durchgeht oder der Antrag des Lieferanten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Erfolg hat, war auch nach stundenlanger Verhandlung noch unklar.

Der Vorsitzende Richter der Kammer für Kartellsachen kündigte an, voraussichtlich in drei Wochen eine Entscheidung zu verkünden. Zuvor hatte er lange und ausdauernd versucht, beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Dies hatte jedoch keinen Erfolg.

Richter in Dortmund:

"Es brennt doch noch gar nicht"

Volkswagen wirft der Prevent TWB vor, aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Preise für gelieferte Rücksitzlehnen angehoben zu haben. Außerdem wurde die Kündigung der Verträge zum März 2019 mit dem Verhalten von zwei anderen Prevent-Töchtern im Sommer 2016 begründet.

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Damals hatten diese Unternehmen ihre Lieferungen an VW kurzfristig eingestellt und damit dafür gesorgt, dass in verschiedenen Werken des Autobauers die Bänder stillstanden. "Das ist für uns kein Vertragspartner, mit dem wir noch zusammenarbeiten können", sagte ein Anwalt von Volkswagen vor Gericht. Die Geschäftsgebaren eines zuverlässigen Partners sähen anders aus. Auch andere Autobauer hatten bereits Streit mit Firmen aus der Prevent-Gruppe.

Nach Ansicht des Richters ist es jedoch höchst fraglich, ob sich die Prevent-Tochter TWB das Verhalten zweier anderer Konzerntöchter zurechnen lassen muss. Und ob die angehobenen Preise tatsächlich einen Anlass für eine Kündigung aller Lieferverträge böten, sei ebenfalls nicht klar.

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Die Prevent TWB musste sich dagegen vorhalten lassen, möglicherweise mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu früh zu kommen. Immerhin habe VW eine Kündigungsfrist bis Ende März 2019 eingeräumt. "Es brennt doch noch gar nicht", meinte der Richter.

Aus diesem Grund hätte die Kammer es für ratsam gehalten, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Beide Seiten wollten sich aber nicht auf den Vorschlag einlassen, die Kündigung zum 31. Dezember 2020 wirksam werden zu lassen.

Auch die Frage, ob die zuletzt angehobenen Preise wieder auf den vorherigen Wert gesenkt werden konnten, bot Zündstoff. Möglicherweise sollen jedoch noch vor der Verkündung eines Urteils neue außergerichtliche Verhandlungen geführt werden. (dpa/apa/red)

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