Steuertipp : So heben Sie Ihr Innovationspotenzial

Als wichtiger Beitrag zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, die auch die Optimierung von Abläufen umfasst, bietet sich in Österreich insbesondere die Forschungsprämie an. Sie wird ab 2016 auf zwölf Prozent der Forschungsaufwendungen angehoben (bis 2014 zehn Prozent). Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Sie kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.

Seit 2013 ist bei innerbetrieblicher Forschung ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorgeschrieben, außer die Forschungstätigkeit wird ausgelagert. Das Gutachten kann im Nachhinein über FinanzOnline bei der FFG beantragt werden und auch mehrere Projekte umfassen. Erfolgskritisch ist hier vor allem die richtige und präzise Formulierung des Antrags und die Definition, was das einreichende Unternehmen unter Forschung versteht. Dieses Gutachten bildet die Entscheidungsgrundlage für das Finanzamt, wobei nur die Förderwürdigkeit, nicht aber die Bemessungsgrundlage beurteilt werden.

Für gezielte Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren kann das Gutachten der FFG auch im Vorhinein eingeholt werden. Voraussetzung ist die Forschungsbestätigung des Finanzamtes nach § 118a BAO. Sie muss das Vorliegen von Forschung und Entwicklung dem Grunde nach bescheinigen, sagt aber auch nichts über die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie aus. Mehr Rechtssicherheit bietet die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über die Höhe der Bemessungsgrundlage zusätzlich zum Gutachten der FFG und zur Forschungsbestätigung des Finanzamtes.

Wird die Forschungstätigkeit ausgelagert, ist kein Gutachten erforderlich. Für die Förderung der Auftragsforschung ist die Bemessungsgrundlage mit einer Million Euro gedeckelt. Unternehmen können somit ab 2016 Prämien bis zu 120.000 Euro für ausgelagerte Forschung beanspruchen.

Feststellung der Bemessungsgrundlage. Zahlreiche Unternehmensprozesse sind dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzurechnen oder haben Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Forschungstätigkeit. Sie tragen zur Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Innovation des Unternehmens bei, werden von der Kostenrechnung und dem Controlling aber oft nicht vollständig begleitet. Kostenrechnungs- und Controllingsysteme sind bei den meisten Mittel-, Groß- und Familienbetrieben auf Produktions- bzw. Dienstleistungsprozesse fokussiert. Wird die Kostenrechnung auf die Erfordernisse der Forschungsprämie oder anderer Förderungen angepasst, können die relevanten Bemessungsgrundlagen optimal ausgenutzt werden.

Controlling entscheidend

Große Bedeutung kommt auch dem verlässlichen und angemessenen Projektcontrolling zu. Es hilft, die Förderprojekte zu steuern und Budgets exakt einzuhalten. Außerdem können alle Leistungen erfasst und der Ressourceneinsatz geplant werden – exakt nach den Erfordernissen der Fördergeber. Das entlastet die interne Administration, minimiert das Risiko und stellt die Grundlage für die Ergebnisoptimierung dar. Die Basisdaten dafür werden üblicherweise aus den vorhandenen ERP-Systemen gezogen. Neben den Auswertungen für die Förderabrechnungen oder Forschungsprämienanträge erhält man damit auch die erforderlichen Daten für die Bewertung derartiger Forschungsprojekte im Jahresabschluss.

Die systematische Identifikation von Förderungsmöglichkeiten und das effiziente Management der Einreichung sind für die Finanzierung von Unternehmen strategisch relevant. Dabei sollten idealerweise alle Teilschritte aus einer Hand kommen: Von der Identifikation der Förderpotenziale im Unternehmen über die Auswahl des richtigen Förderprogramms sowie die Einreichung bis zur Kostenkontrolle, Endabrechnung und Förderprüfung.

Dr. Peter Wundsam, Geschäftsführer bei Moore Stephens City Treuhand, ist Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.