Luftfahrtindustrie : Neuer Großauftrag: Hat FACC die Ad-hoc-Pflicht verletzt?

Papierknäuel Glühbirne
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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird die heutige Pressemitteilung des oberösterreichischen Luftfahrzulieferers FACC über einen 230 Mio. Euro schweren Großauftrag von Airbus genauer unter die Lupe nehmen. Wenn es eine Insiderinformation gewesen ist, hätte sie ad hoc veröffentlicht werden müssen und nicht per Presseaussendung mit Sperrfrist.

Um diese Meldung geht es

Hier die zentralen Aussagen der Meldung, um die es hier geht, sowie die Details zum neuen Großauftrag: FACC: Neuer Großauftrag von Airbus bringt über hundert Arbeitsplätze >>

Insiderinformation oder nicht?

"Wir schauen uns grundsätzlich alle Auffälligkeiten an", so FMA-Sprecher Klaus Grubelnik zur APA. Zu prüfen ist nun, ob es sich um eine Insiderinformation gehandelt hat, das heißt, ob die darin enthaltene Information neu und ob sie kursrelevant ist. Das sind die wesentlichen Kriterien dafür.

"Die FACC war nicht der Ansicht, dass die Information ad-hoc-pflichtig ist", sagte Unternehmenssprecher Andreas Perotti auf APA-Anfrage. Darüber entscheide im Unternehmen die Investor-Relations-Abteilung gemeinsam mit der Rechtsabteilung. "Wäre sie ad-hoc-pflichtig gewesen, hätte sie ganz anders veröffentlicht werden müssen, nicht als klassische Aussendung", so Perotti.

Kursrelevant und somit ad-hoc-pflichtig sind Informationen auch dann, wenn sie geeignet sind, den Kurs zu beeinflussen. Wenn es sich um eine Insiderinformation handelt, dann ist diese ad-hoc-pflichtig und nicht per Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Direkte Auswirkung auf den Kurs von FACC

Dass sich die Meldung über den Airbus-Großauftrag auf den Aktienkurs der FACC ausgewirkt hat, ist indes unbestreitbar: Kurz nachdem die Meldung über mehrere Agenturen lief, machte die Aktie in kurzer Zeit einen Kurssprung von etwa 18,0 auf 18,8 Euro, ein Plus von gut 4 Prozent. Gestern zu Handelsbeginn lag die Aktie noch bei rund 17 Euro. Inzwischen hat sich der Kurs zwischen 18,60 und 18,70 Euro eingependelt.

Eine Pressemeldung mit Sperrfrist - die nicht alle einhalten

FACC hat die Presseaussendung am Vormittag per E-Mail unter anderem auch an die APA verschickt, mit dem Hinweis, dass die Meldung bis 16 Uhr gesperrt sei, also nicht veröffentlicht werden dürfe. Der "Börsenexpress" hat diese Sperrfrist laut Perotti als erstes Medium durchbrochen und die Aussendung bereits Minuten nach Empfang auf seiner Homepage veröffentlicht.

Dem FACC-Sprecher zufolge haben sich daraufhin die Nachrichtenagenturen Reuters und Bloomberg telefonisch bei ihm gemeldet und mündlich die Freigabe bekommen. Die APA hat ebenfalls - auf Anfrage - eine telefonische Freigabe erhalten. Schriftlich erfolgte die Freigabe dann erst um 12:14 Uhr. (APA/red)