Hintergrund : Nationalrat: 540 Millionen Euro Förderungen für Erneuerbare

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© Peter Martens

Das Parlament hat in seiner letzten Sitzung vor der Nationalratswahl ein 540 Millionen Euro schweres Förderpaket für erneuerbare Energieträger beschlossen.

Durch das Ökostrompaket werde 2020 ein Leistungsausbau für die Windkraft von 314 MW, der Biomasse von 19,9 MW und für die Kleinwasserkraft von 24,4 MW möglich, teilte das Umweltministerium mit.

Finanziert wird es über die Ökostromabgabe und nicht über das Budget, also Steuergelder. Ein durchschnittlicher Haushalt werde dadurch nur mit "einigen Euro" pro Jahr belastet, hieß es im Umweltministerium auf Anfrage der APA.

Die Ökostromabgabe sinkt seit 2016 und lag zuletzt bei 80 Euro netto für einen Durchschnittshaushalt. Durch das neue Paket könnte es zwar wieder zu einem leichten Anstieg kommen, aber bei weitem nicht mehr auf die früheren Höchststände.

"Einige Euro" Mehrbelastung pro Jahr für Stromkunden

Nur rund die Hälfte der Summe im neuen Paket ist "frisches" Geld, war also nicht schon länger versprochen. Für den Rest, vor allem für den raschen Ausbau der Windkraft, werden Förderzusagen von 2021 auf 2020 vorgezogen. Wie hoch die konkrete Belastung pro Jahr letztlich ist, hängt nicht nur von den Förderungen sondern auch von der Entwicklung des Strompreises ab.

Neues Geld gibt es vor allem für Photovoltaikanlagen und Kleinspeicher, die auf drei Jahre aufgeteilt 108 Mio. Euro bekommen sollen (72 Mio. Euro für Photovoltaik, 36 Mio. Euro für Kleinspeicher). Für den Fortbestand von Biomassekraftwerken, deren ursprüngliche Förderungen ausgelaufen waren und um deren Erhalt es einen monatelangen Politstreit gegeben hatte, wurden 60,9 Mio. Euro neu zugesagt, sieben Jahre lang je 8,7 Mio. Euro. Die mittlere Wasserkraft wiederum soll zusätzlich 30 Mio. Euro erhalten, die bisher nicht vorgesehen waren. Die bisherige Förderung von 50 Mio. Euro war bereits ausgeschöpft.

Viel Geld für neue Windräder

Die Förderung der Windkraft schlägt in dem Paket mit 266,5 Mio. Euro zu Buche. Insbesondere soll die Warteschlange für Förderungen 2020 abgebaut werden. Das Geld kommt durch einen Vorgriff auf die Förderzusagen von 2021 zustande. Das heißt: Sollte die künftige Bundesregierung nicht wie schon lange versprochen ein neues Gesetz zur Förderung von alternativen Energieträgern (EAG) beschließen, dann gibt es 2021 keine Förderungen für Windkraft mehr. Der Gesetzesvorschlag war schon fast beschlussreif, ist nur durch die unerwartete Neuwahl noch nicht gekommen, ist man im Ministerium zuversichtlich, dass keine Lücke entstehen wird.

Für die Energieerzeugung aus Biomasse gibt es - abgesehen von der Absicherung bestehender Anlagen - durch die Umstellung der Kontingentberechnung die Möglichkeit, 2019 und 2020 mehr Biomasseanlagen zu bauen. Biogas wiederum erhält durch eine Überbrückungsregelung im Wert von 73,5 Mio. Euro die Sicherheit, bis Ende 2022 bzw. bis zum Wirksamwerden einer "Greening the Gas Strategie", also der Herstellung von gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Energiequellen, die Bestandssicherheit. (apa/red)