Stahlhändler-Kartell : „Moderate Strafen“ im Stahlhändler-Kartell

„Wir wurden angezeigt und hatten eine Hausdurchsuchung durch die Bundeswettbewerbsbehörde“, erklärt Weyland-Eigentümer Otto Weyland. Die Anzeige sei vom Gremialvorsteher von Niederösterreich gekommen, weil er von einigen Stahlhändlern einen Brief erhalten habe, dass bei Stahllieferungen künftig kein Skonto mehr gewährt werden kann, so Weyland gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN. Nachdem diese Briefe fast gleichzeitig erschienen seien, sei er von einer Absprache aus-, und zur BWB gegangen. „Wir konnten das schließlich alles aufklären. Früher war es so, dass von der Fachvereinigung Stahl eine Preisliste erstellt wurde, die für ganz Österreich gegolten hat. So etwas ist nicht mehr möglich, aufgrund der BWB darf so etwas vom Verband nicht mehr gemacht werden. In dieser Preisliste waren Skonto und Frachtzuschläge usw. einkalkuliert. Das gibt es nicht mehr, die Skontogewährung hat sich aber noch recht lange behauptet, aber da der Stahlhandel durchwegs rote Zahlen schreibt war es naheliegend, dass wir das Skonto zurückgezogen haben. Das war die Ursache der Untersuchungen“, erklärt der Weyland-Eigentümer. Ende diesen Jahres hat nun das Kartellgericht die Strafen entschieden, nachdem es schon zum Jahreswechsel 2012 zu einem denkwürdigen Treffen gekommen sei.

Hintergrund

Die Geschäftsführer von vier Stahlhandelshäusern haben sich am 12. Januar im Café Imperial getroffen, um Preise und Konditionen abzustimmen. Schon davor, am 29. Dezember, habe sich Weyland laut Informationen der Kartellgerichtserklärung mit Mechel Service Stahlhandel getroffen, bei dem Weyland aufgefordert wurde einen Vertreter von Frankstahl anzurufen, „um den ruinösen Preiskrieg im österreichischen Stahlhandel“ einzudämmen. Am Treffen im Café Imperial nahmen schließlich Vertreter von Eisen Wagner, Frankstahl, Mechel und Weyland teil, bei dem über die Verkaufspreise und die Verrechnung von Zusatzkosten diskutiert worden sei. Dort sei unter anderem auch die Einbeziehung der vier weiteren Unternehmen – Filli Stahl, Großschädl Stahlgroßhandel, Neumüller und Köllensperger diskutiert worden. Im Juli haben sich schließlich alle acht Unternehmen getroffen, bei dem der Frankstahl-Vertreter mitgeteilt hatte, dass sein Unternehmen mittels Rundschreiben an seine Kunden den Skonto zurücknehmen würde. Hier hätten laut Urteil sämtliche Teilnehmer außer Köllensperger signalisiert, dass sie eine entsprechende Umstellung befürworten würden. Köllensperger habe sich ausdrücklich distanziert, indem er mitgeteilt habe, dass er weder das Skonto zurücknehmen noch einen Positionszuschlag einführen würde.

Dieses Rundschreiben war schließlich Anlass für die Anzeige und wurde von Frankstahl, Stahlhandel Karl Steiner, F. Eberhard Stahlgroßhandel, Weyland, Eisen Wagner, Filli Stahl und Großschädl abgeschickt. Köllensperger und Neumüller haben sich hier ausgenommen.

Auch Treffen, die die Einhaltung von einheitlichen Mindestpreisen bzw. Mindestzuschlägen zum Thema hatten, waren Teil des Verfahrens. Das Kartellgericht hat hier entschieden, dass diese Gespräche zwar nicht als wettbewerbswidrige Vereinbarungen zu qualifizieren wären, aber „bereits die Fühlungnahme bzw. der Informationsaustausch im Rahmen der Treffen für die Qualifikation als abgestimmte Verhaltensweise ausreichend sei.“ Beanstandet wurde letztendlich "die Anpassung der Zahlungskonditionen mit Vereinheitlichung des Zahlungsziels, Rücknahme des Skontos und Einführung eines Positionszuschlages betreffend der Produktkategorie Kommerzstahl gegenüber den Abnehmern sowie im Zeitraum von Juli 2012 bis Oktober 2013 Mindestpreise im Bereich Kommerzstahl."

Weyland bekam keine Geldbuße

Die BWB sah schließlich von einer Geldbuße von Weyland ab, da „ohne ihre frühzeitige und umfassende Kooperation als Kronzeuge die Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich gewesen wäre. Auf Grund der vorgelegten eidesstättigen Erklärungen und Unterlagen sei es möglich gewesen, einen begründeten Geldbußenantrag gegen die übrigen Antragsgegnerinnen einzubringen.“

Die Höhe der Strafe für die anderen Stahlhändler sind dabei nicht bekannt, laut Otto Weyland seien sie aber „sehr moderat“ gewesen, „da der Stahlhandel sowieso in einer schlechten wirtschaftlichen Situation steckt, sodass eine höhere Strafe den Konkurs bedeutet hätte.“ Weylands Schätzung liegt aber bei einer einmaligen Zahlung von etwa je 30.000 Euro für die übrigen fünf Stahlhändler.

Er selbst habe sofort kooperiert, da er nichts zu verbergen hatte. „Durch die Skonto-Absprache wurden ja die Kunden nicht geschädigt, wir konnten nachweisen, dass der Nettopreis nachher nicht höher war als vorher.“