Coronahilfen : Fixkostenzuschuss bis Juni 2021 verlängert

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© Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

Nach langem, heftigem Streit zwischen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und der EU-Kommission können Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen ab heute für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten beantragen. Pro Unternehmen sind für diese Zeit bis zu 800.000 Euro Unterstützung möglich, einige andere Hilfen müssen aber abgezogen werden.

In dieser Form wäre der Fixkostenzuschuss 2 im September schon genehmigt worden, hieß es dazu aus Brüssel. Denn diese Unterstützung entspreche dem seit dem Frühjahr gültigen Rahmen für Beihilfen an Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dieser bietet bei Hilfen bis 800.000 Euro große Freiheiten.

Allerdings hat Österreich als erstes Land - gemeinsam mit Deutschland - zusätzlich die Genehmigung für eine weitere Corona-Hilfe auf Grundlage einer neuen Entscheidung der EU-Kommission erhalten, wie Blümel in einer Pressekonferenz hervorhob. Demnach können Unternehmen bis zu drei Mio. Euro Zuschuss erhalten, wenn ihre Fixkosten nicht von den Gewinnen (Deckungsbeiträgen) oder anderen Geldflüssen gedeckt sind. Bis zu 70 Prozent dieser ungedeckten Fixkosten können vom Staat abgegolten werden.

Zwei verschiedene Coronahilfen in Wien und Brüssel

Auch wenn die Maßnahme in der EU unter dem gleichen Begriff "Fixkostenzuschuss" läuft, hat sie genau genommen wenig mit dem von Österreich entworfenen Fixkostenzuschuss zu tun, wie Blümel sagte. Während der von Österreich entworfene Fixkostenzuschuss nur den Umsatzrückgang und die Fixkosten berücksichtigt, ist die Berechnung der neuen Hilfe kompliziert, da dazu die Verluste in der Periode bekannt sein oder geschätzt werden müssen. Dazu braucht es ein Testat eines Steuerberaters. Die genaue Umsetzung wird erst erarbeitet, Blümel hofft, dass die neue Maßnahme ab Dezember beantragt werden kann.

Abgesehen vom Fixkostenzuschuss kann ab heute Nachmittag auch der Umsatzersatz für Unternehmen, die im zweiten Lockdown zusperren mussten, beantragt werden. Für Dienstleister werden 80 Prozent des Vorjahres-Umsatzes vom Staat gezahlt, für Handelsunternehmen 20, 40 oder 60 Prozent. Kriterien dafür sind der Rohertrag der Branche, mögliche Aufholeffekte und die Verderblichkeit der Ware, erläuterte Blümel. Die Staffelung sei mit dem Verfassungsdienst abgeklärt. Autohändler oder Möbelgeschäfte können demnach nur mit 20 Prozent Umsatzersatz rechnen, Baubedarf oder Metallwarenhandel mit 40 Prozent, Blumenhändler oder Textil- und Schuhverkauf mit 60 Prozent.

Freude herrschte in der Wirtschaft

Freude herrschte in der Wirtschaft über die Möglichkeit zur Beantragung der beiden Beihilfen. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheiz Kopf wiesen darauf hin, dass der Umsatzersatz wichtig sei, um die Lockdown-Folgen zumindest teilweise zu kompensieren. "Mit dem Fixkostenzuschuss 2 ist es gelungen, eine breit angelegte Lösung zu finden, sodass möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden", heißt es in ihrer gemeinsamen Aussendung.

"Diese Maßnahme ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen", freute sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ebenfalls über den Fixkostenzuschuss 2.

"Der erweiterte Umsatzersatz sowie der Fixkostenzuschuss 2 sorgen dafür, dass wir Händlerinnen und Händler wieder eine Zukunftsperspektive haben", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Das ist gut, richtig und wichtig." Der Handel sei sehr vielfältig und breit aufgestellt. "Daher ist die Differenzierung auch durchaus nachvollziehbar."

WKÖ: "Dringend notwendige Überlebenshilfe"

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will nimmt den im Handel gestaffelten Umsatzersatz hingegen eher kühl "zur Kenntnis". Der Handelsverband hatte für alle Handelsunternehmen 80 Prozent Umsatzersatz gefordert. Wenigstens sollte das Geld jetzt rasch fließen, damit vor allem die im November fälligen doppelten Gehälter bedient werden können. Lob gibt es von Will für den FKZ 2, vor allem dass er stufenlos und aliquot in Höhe des Umsatzrückgangs ausbezahlt wird.

Der Fixkostenzuschuss 2 sei "eine dringend notwendige Überlebenshilfe für zehntausende Betriebe, die Tag für Tag um ihre Existenz kämpfen", so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Vorwürfe von der Opposition

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter wirft Blümel vor, er habe die kleinen und mittleren Unternehmen "monatelang in der Luft hängen lassen, weil er aus parteipolitischen Gründen seinen sinnlosen Streit mit der EU-Kommission inszenieren wollte". Denn der heute bekanntgegebene Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 Euro werde auf der gleichen Rechtsgrundlage beantragt, die seit dem Sommer gelte. "Blümel hat den österreichischen Unternehmen mitten in der größten Krise vier Monate lang die Hilfen verweigert, die sie zum Überleben brauchen", schreibt Matznetter in einer Aussendung und fordert Blümel zum Rücktritt auf.

"Die bisherigen Wirtschaftshilfen von ÖVP und Grünen waren weder zielgerichtet, noch großzügig und schon gar nicht trafen diese bei den Unternehmen rasch ein", kritisiert FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer. "Auch diese heute von Kogler und Blümel angekündigten Hilfsmaßnahmen werden nicht das bringen, was großspurig von ÖVP und Grünen angekündigt wurde", glaubt Angerer. (apa/red)