Halbleiterindustrie : Europäischer Gerichtshof will Strafe gegen Infineon nochmal überprüfen

Die gegen den deutschen Chiphersteller Infineon von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe von mehr als 80 Mio. Euro wegen Beteiligung an einem Kartell für Smartcard-Chips muss noch einmal überprüft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies den Fall an das EU-Gericht zurück, das nun die Verhältnismäßigkeit der Strafe prüfen muss.

Strafe gegen Philips bestätigt

Die Geldbuße gegen den niederländischen Wettbewerber Philips bestätigte der EuGH dagegen. (Az. C-98/17 und C-99/17)

Bei dem Urteil ging es um ein mögliches Kartell für Smartcard-Chips. Ein vorheriges Urteil der Unterinstanz werde aufgehoben und die Sache zurücküberwiesen, teilte das EuGH mit. Das Gericht habe nicht jedes von Infineon vorgebrachte Argument geprüft.

Damit schließen sich die Luxemburger Richter der Meinung von Generalanwalt Melchior Wathelet an, der im April die Ablehnung empfohlen hatte.

Darum ging es

Die EU-Kommission hatte im September 2014 Geldstrafen in Höhe von rund 138 Mio. Euro wegen illegaler Absprachen auf dem Markt für Smartcard-Chips gegen Infineon, Philips und den südkoreanischen Hersteller Samsung verhängt. Infineon sollte knapp 83 Mio. Euro zahlen, Philips rund 20 Mio. Euro und Samsung rund 35 Mio. Euro.

Infineon und Philips klagten gegen die Strafen. Sie bestritten die Existenz eines Kartells und wandten sich gegen die Höhe der Geldstrafe. Vor dem EU-Gericht scheiterten beide Unternehmen mit ihren Klagen, zogen danach aber vor den EuGH.

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Der Europäische Gerichtshof wies die von Philips eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigte damit die von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe. Über die Strafe gegen Infineon muss das EU-Gericht dagegen erneut entscheiden. Der EuGH rügte unter anderem, dass das Gericht nur fünf der elf von der Kommission festgestellten Kontakte Infineons zu den anderen Unternehmen geprüft habe.

Infineon bestritt einen rechtswidrigen Kontakt in allen elf Fällen. Das EU-Gericht müsse nun noch einmal die Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldstrafe prüfen, entschied der EuGH.

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Über einen Zeitraum von sechs Jahren sind Investitionen von rund 1,6 Mrd. Euro geplant. 400 neue Arbeitsplätze sollen entstehen. Der Baubeginn ist im ersten Halbjahr 2019 geplant, die Fertigung soll 2021 starten und 1,8 Mrd. Euro zusätzlichen Umsatz bringen. (afp/reuters/apa/red)