VW-Skandal : Etappensieg für Volkswagen gegen VKI

Der Volkswagen-Konzern hat in Österreich einen weiteren juristischen Etappensieg gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Sachen Diesel-Abgasskandal erzielt. Wie Ende Jänner das Landesgericht Korneuburg (NÖ) hat sich vor wenigen Tagen auch das Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ) im Massenverfahren gegen die VW AG für international unzuständig erklärt und die Klage zurückgewiesen.

Im vorliegenden Fall lägen "keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der hier geltend gemachte Vermögensschaden, der im Ausland verursacht worden sein soll, sachgerechterweise in Österreich besser abgehandelt werden könnte als am Ort der schädigenden Handlung", lautet der entscheidende Satz in dem mit 12. Februar datierten Beschluss des LG Wiener Neustadt. (26 Cg 109/18m)

Und weiter wird im Gerichtsbeschluss festgehalten: "Sollte man den Ort der Übergabe des Fahrzeuges für maßgebend halten, wäre auf den ersten Erwerb abzustellen, der in Deutschland an den Generalimporteur (allenfalls an den Vertragshändler) erfolgte, keinesfalls aber im Sprengel des angerufenen Gerichts liegt", heißt es auch unter Verweis auf die vorangegangene Entscheidung des LG Korneuburg. Mündliche Verhandlung sei keine nötig gewesen, da dem Kläger ohnedies die Möglichkeit geboten worden sei, sich zur Einrede zu äußern.

Diese Klagszurückweisung betreffe mehr als 700 Fahrzeuginhaber, die am VKI-Massenverfahren beteiligt gewesen seien, hieß es am Donnerstag seitens der Rechtsvertretung von VW bzw. des Porsche-Konzerns. Schon zu der davor am LG Korneuburg zurückgewiesenen Klage hatte der VKI erklärt, er wolle den Beschluss mit Rekurs beim Oberlandesgericht (OLG) Wien anfechten; in Korneuburg ging es um rund 515 VW-Dieselauto-Besitzer. Insgesamt hat der VKI an mehr als einem Dutzend Landesgerichten in Österreich Sammelklagen eingebracht. Insgesamt hatten sich diesen Klagen knapp 10.000 Autobesitzer angeschlossen, der VKI peilt einen Schaden von 20 Prozent des Kaufpreises an. (apa/red)