Causa A-Tec : Ermittlungen gegen Kovats ausgeweitet

Nunmehr wird neben dem Untreueverdacht auch untersucht, ob Anlegerbetrug begangen wurde. Außerdem nimmt die Justiz drei Kovats-Stiftungen bzw. -Gesellschaften ins Visier, die sich möglicherweise zu Unrecht bereichert haben.

Für Inhaber von A-Tec-Aktien und Anleihen sind das gute Nachrichten, da sie einer Verjährung möglicher Ansprüche entgehen können, wenn sie sich jetzt dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Kovats hat derartige Vorwürfe in der Vergangenheit stets dementiert, es gilt die Unschuldsvermutung.

13 Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit rund zweieinhalb Jahren gegen Kovats und ehemalige A-Tec-Manager. Insgesamt werden 13 Personen als Beschuldigte geführt, sagte Behördensprecherin Nina Bussek auf Anfrage.

Jetzt untersucht die Staatsanwaltschaft zusätzlich, ob auch Anleger betrogen wurden und ob in Kovats zuzurechnende Stiftungen bzw. Gesellschaften (auch) Anlegergeld geflossen ist; bei letzterem geht es um das relativ neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), so Anlegeranwalt Michael Poduschka zur APA. Staatsanwältin Bussek "kann die Ausdehnung der Ermittlungen bestätigen". Es gehe nunmehr um den Verdacht von Betrug, Untreue, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie zweier Verstöße gegen das Aktien- bzw. GmbH-Gesetz.

Gutachten bis Ende des Jahres

Anlegervertreter Poduschka vertritt an die 80 A-Tec-Aktionäre, die sich ihr verlorengegangenes Investment via Gericht zurückholen wollen. Sein Vorwurf: "Wenn Kovats gesagt hätte, was er alles vorhat, hätten die Aktionäre nicht gekauft". Zur Frage, ob diese Vorwürfe berechtigt sind, werde gerade ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten erstellt, das wohl erst Ende des Jahres fertig sein dürfte.

Dem Anwalt geht es vor allem um die Unterbrechung der Verjährung für eventuelle Ansprüche seiner Mandanten. "Wenn an den Vorwürfen gegen Kovats etwas dran ist, verjährt es möglicherweise am 20. Oktober 2013. Denn drei Jahre davor, am 20. Oktober 2010, ist über die A-Tec die Insolvenz eröffnet worden."

Anleger können sich also noch in den nächsten drei Wochen dem Strafverfahren gegen Kovats und Co. als Privatbeteiligte anschließen. Damit wird die Verjährung eventueller Schadenersatzansprüche unterbrochen. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten können sich die Aktionäre an diesen schadlos halten.

Vor der Ausweitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wäre das nicht möglich gewesen. "Die Verjährungsunterbrechung ist problematisch, wenn nur wegen Untreue ermittelt wird", erläutert Poduschka. "Der Geschädigte wäre dann die Gesellschaft, nicht der einzelne Anleger."

"Loch-auf-Loch-zu-Strategie"

Aus diesem Grund hatte sich der Anwalt für eine Ausdehnung der Ermittlungen starkgemacht. Im Privatbeteiligtenanschluss führt er bereits bekannte Verdachtsmomente gegen Kovats ins Treffen: Infolge der Verschmelzung der AE&E Beteiligungsgesellschaft 2005 mit der A-Tec seien unzulässigerweise eine Dividende von 19,8 Millionen Euro an die M.U.S.T. Privatstiftung von Kovats ausgeschüttet, zudem der A-Tec "bewusst" Liquidität entzogen worden. Weiters sei der Gesellschaft durch den Verkauf von A-Tec-Aktien an die M.U.S.T.-Beteiligung CII ein Schaden von 12,6 Millionen Euro entstanden. Als "Loch-auf-Loch-zu-Strategie" bezeichnet Poduschka die Begebung von Wandelanleihen zwischen 2005 und 2009: Der Erlös sei nämlich nicht zur Konzernfinanzierung, sondern überwiegend zur Tilgung alter Schulden verwendet worden.

Außerdem habe es neben den vier bekannten A-Tec-Geschäftsbereichen noch eine fünfte, verlustbringende Sparte gegeben, "die offensichtlich Spekulationsgeschäfte über Flugzeuge und Anwartschaften auf neue Flugzeuge betrieb". Dieser Teilbereich habe dem Konzern Verluste von 25 bis 30 Millionen Euro eingebrockt. Andere Vorwürfe beziehen sich auf Ad-hoc-Meldungen und Genussscheine.

Kovats war für die APA vorerst nicht erreichbar. In der Vergangenheit hat er die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. (APA)