Klimawandel : Entscheidung zum CO2-Preis in Deutschland: 4 zentrale Eckdaten

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© Peter Martens

Der CO2-Preis in Deutschland fällt nun doch höher aus als bisher von der Regierung in Berlin geplant. Die Einigung darauf sowie auf weitere Änderungen am Klimapaket erfolgte in der Nacht zum Montag in einer Spitzenrunde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu einigen der geplanten Maßnahmen. In den kommenden Tagen sollen nun zunächst der Vermittlungsausschuss und dann Bundestag und Bundesrat die entsprechenden Beschlüsse fassen.

CO2-BEPREISUNG

Um dem CO2-Ausstoß auch in den Bereichen Gebäude und Verkehr einen Preis zu geben, ist ab 2021 der Einstieg in einen nationalen Emissionshandel geplant. Diese sollen nun anfangs 25 Euro pro Tonne CO2 betragen und bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen. Ab Jänner 2022 gelten 30 Euro, ab 2023 35 Euro und ab 2024 dann 45 Euro.

Für 2026 soll eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro gelten, für die Zeit danach wurden noch keine Festlegungen getroffen. Bisher hatte die deutsche Regierung einen Einstiegspreis von zehn Euro und bis 2025 einen Anstieg auf 35 Euro vorgesehen.

Das System soll langfristig in einen umfassenden europäischen Emissionshandel einfließen, wie es ihn bereits für den Energiesektor gibt. Erhoben werden soll der Zertifikatepreis bei Mineralölprodukten von den Raffinerien und bei Gas von den Gashändlern. Kohle bleibt aus technischen Gründen vorerst ausgeklammert. Vor allem die Grünen, aber auch die neue SPD-Führung hatten auf einen höheren CO2-Preis gedrängt.

1. BAHNVERKEHR

Bahnverkehr: Die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn soll ab Jänner 2020 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. Dies will die Bahn auch eins zu eins als Preissenkung an ihre Kunden weitergeben. Die Steuermindereinnahmen betragen etwa 500 Millionen Euro.

2. PENDLERPAUSCHALE

Als Kompensation für künftige Mehrbelastungen für Pendler sollen diese für die Jahre 2021 bis 2026 durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer sollen statt 30 Cent dann 35 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden können, ab 2024 den neuen Beschlüssen zufolge nun 38 Cent. Arbeitnehmer, deren steuerpflichtiges Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt, sollen stattdessen eine Mobilitätsprämie erhalten, die sich an einem fiktiven Steuersatz von 14 Prozent orientiert.

3. GEBÄUDESANIERUNG

Um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen, soll den bisherigen Plänen zufolge ein Teil der diesbezüglichen Investitionskosten ab 2020 von der Steuerschuld abgezogen werden können. Möglich sein soll dies innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro in Höhe von jeweils sieben Prozent im ersten und im zweiten Jahr sowie von sechs Prozent im dritten Jahr. Angerechnet werden können bei Gebäuden mit einem Mindestalter von zehn Jahren sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen. Über Details dieses Vorhabens wurde allerdings noch weiter verhandelt.

4. KOSTENVERTEILUNG

Zum Ausgleich für durch das Klimapaket entstehende Mehrkosten und Mindereinnahmen sollen die Länder vom Bund für die Jahre 2021 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Euro erhalten. Verrechnet werden soll dies über die Länderanteile an den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. (afp/apa/red)