Arbeitsrecht : Einstweilige Verfügung: Doch keine Wahl des Betriebsrats bei Anton Paar

Beim Grazer Messtechnik-Konzern Anton Paar ist es rund um die für heute angesetzte erstmalige Wahl des Betriebsrats zu einem Konflikt gekommen. Die Geschäftsführung des Herstellers hat noch am Montag beim Zivilgericht in Graz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Urteil zufolge ist eine Abhaltung einer Betriebsratswahl nun untersagt. Die Entscheidung wird mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus begründet.

Konzernführung: "Wahl wird keinesfalls verhindert"

Allerdings hat die Gewerkschaft der Geschäftsführung zuvor vorgeworfen, die Betriebsratswahl blockieren zu wollen. Aus Sicht der Gewerkschaft hat die Geschäftsführung die Corona-Maßnahmen nur vorgeschoben, um die Wahl zu verhindern.

Dagegen hieß es aus der Geschäftsführung: "Keinesfalls versucht das Unternehmen die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern." Vielmehr würden vom Gesetzgeber Wahlen zur Mitarbeiterinteressensvertretung bis längstens 31. Oktober 2020 untersagt. "Dies sollte auch den Funktionären der GPA bekannt sein, nachdem sie an der Gesetzgebung im Nationalrat selbst mitgewirkt haben", so das Management des Unternehmens. Auf die Regelung habe Anton Paar im Vorfeld hingewiesen, doch das sei ignoriert worden.

Gewerkschaft GPA und Wahlvorstand: "Keinerlei Recht für einen Eingriff"

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes und die Gewerkschaft hatten vor Bekanntwerden der einstweiligen Verfügung gemeint, "dass die Geschäftsführung eines Unternehmens laut Arbeitsverfassungsgesetz keinerlei Recht hat, in eine Betriebsratswahl einzugreifen, im Gegenteil verpflichtet ist, geeignete Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für einen geordneten Ablauf zu sorgen".

Ein Wahlvorstand sei schon gewählt und die Betriebsratswahl ordnungsgemäß ausgeschrieben, sagte Norbert Schunko von der Gewerkschaft. Außerdem sei diese ohnehin bereits im Gange, weil die Stimmzettel für die Briefwahl fristgerecht verschickt wurden.

Alle Arbeitsabläufe im Unternehmen laufen "ganz normal"

Weiters sei es eine "lächerliche Behauptung", es dürften Betriebsratswahlen zum Schutz der Beschäftigten erst nach dem 31. Oktober 2020 stattfinden, wenn Geschäfte, Gastronomie geöffnet hätten und in der Firma Anton Paar ganz normal gearbeitet werde.

(red mit Material von APA)