VW-Skandal : Gutachten: Autobesitzer könnten Teil des Rückrufs selbst zahlen

Die rund 2,4 Millionen Besitzer der von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Fahrzeuge in Deutschland könnten laut einem Rechtsgutachten auf den Folgekosten des Rückrufs sitzen bleiben. Volkswagen wäre dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet, sämtliche Folgekosten zu tragen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.

Darunter fallen etwa Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder Mängel infolge der Umrüstung wie ein geringerer Wiederverkaufswert. vzbv-Chef Klaus Müller forderte die Politik daher zum Handeln auf: Das dem Verkehrsministerium unterstehende Kraftfahrt-Bundesamt müsse anordnen, dass die Folgekosten durch VW zu tragen seien. Vom Autokonzern verlangte Müller "maximale Kulanz".

Autobesitzer in der Beweispflicht?

Neben den Kostenrisiken für die deutschen VW-Besitzer ist laut Gutachten auch problematisch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen, wie der vzbv mitteilte. Für weiterreichende Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat - etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis können Verbraucher aber in der Regel nicht erbringen, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.

Kraftfahrt-Bundesamt solle seine Ergebnisse veröffentlichen

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt soll nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht nur die Übernahme der Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall und Wertminderung anordnen, sondern die Ergebnisse seiner Untersuchungen öffentlich machen. So könnten Verbraucher sich bei Rechtsstreitigkeiten darauf beziehen - und nur so im Zweifel vor Gericht erfolgreich für Schadenersatz streiten.

Der vzbv forderte zudem erneut, das Gewährleistungsrecht auf den Prüfstand zu stellen, und dabei insbesondere eine Ausweitung der Herstellerhaftung. Erforderlich sei, eine sogenannte Musterfeststellungsklage mit allgemeiner verjährungsunterbrechender Wirkung einzuführen. Mit einer solchen Gruppenklage könnten Verbraucher Rechte durchsetzen und eine Verjährung von Ansprüchen verhindern.

In Österreich rund 363.000 Fahrzeuge betroffen

Volkswagen hatte Anfang Oktober eingeräumt, Abgaswerte von Dieselfahrzeugen durch eine Software manipuliert zu haben. Bei Tests auf dem Prüfstand führte das Programm zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß als im Normalbetrieb. Weltweit wurde die Software in bis zu elf Millionen Autos eingebaut, in Deutschland sind 2,4 Millionen Autos betroffen, in Österreich 363.000. Hierzulande strebt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Generalvergleich mit Volkswagen an und wählt dafür den Umweg in die Niederlande. Dort gibt es, im Gegensatz zu Österreich, ein effizientes rechtliches Instrument, ein Massenverfahren abzuwickeln. (afp/apa)