Gerichtsurteil : Freispruch für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking

Im Porsche-Prozess sind Ex-Vorstandschef Wendelin Wiedeking (63) und sein früherer Finanzvorstand Holger Härter (59) freigesprochen worden. "An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", urteilte der Vorsitzende Richter Frank Maurer am Stuttgarter Landgericht.

Schiffbruch für die Staatsanwaltschaft

Damit erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert.

Eine Verurteilung wäre "nicht rational begründbar" gewesen, sagte Maurer. Die Kammer sei zu diesem "eindeutigen Ergebnis" gelangt.

Einstige Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen

In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Damals war der VW-Börsenkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil.

Porsche hatte 2008 versucht, den viel größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Die Angeklagten hatten ein entsprechendes Vorhaben lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Übernahmeabsicht bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.

Laut Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt und wollten den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Dieser Auffassung folgte das Gericht in Stuttgart jedoch nicht. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche PSE muss zudem kein Bußgeld zahlen.

Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen. Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass Wiedeking und Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil "Hirngespinste" vor.

Die Ankläger hatten für Wiedeking zudem 1 Mio. Euro Geldstrafe gefordert. Für die Porsche SE - heute Großaktionärin des VW-Konzerns - hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von gut 800 Mio. Euro gefordert. Auch dies wurde abgewiesen. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Der Hintergrund

Porsche hatte unter Wiedekings und Härters Führung vor rund sieben Jahren den Anteil an Volkswagen schrittweise erhöht. Erst als die Kontrollmehrheit von 75 Prozent im Oktober 2008 fast erreicht war, machte Wiederking die Übernahmeabsicht öffentlich. Bis dahin hatte Porsche dies stets bestritten - nach Ansicht der Angeklagten zu Recht, da der Aufsichtsrat der von den Familien Porsche und Piech kontrollierten Holding erst Ende Oktober zugestimmt hatte. Die Staatsanwaltschaft sah es dagegen als erwiesen an, dass Wiedeking und Härter insgeheim die Übernahme schon viel früher beschlossen und die Anleger mit falschen Aussagen getäuscht hatten.

Wolfgang Porsche und Ferdinand Piech verweigern die Aussage

Wolfgang Porsche und Ferdinand Piech mussten vor Gericht nicht in den Zeugenstand - wegen des mittlerweile beendeten Ermittlungsverfahrens gegen die Aufsichtsräte wegen Beihilfe zur Marktmanipulation hatten sie das Recht, die Aussage zu verweigern.