EU-Lieferkettengesetz 2024 : EU lässt Bürokratiemonster auf Betriebe los

Das neue Lieferkettengesetz bedeutet viel Bürokratie für die Betriebe.

Auch kleinere Unternehmen werden vom beschlossenen Lieferkettengesetz nicht gänzlich unberührt bleiben.

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„Trotz Nachbesserungen, für die sich unter anderem Österreich eingesetzt hat, bleibt auch die nun von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Gesetzesfassung praxisfern, für Unternehmen kaum administrierbar und birgt überbordende Haftungsrisiken“, betont WKS-Präsident Peter Buchmüller.

In der nun auf den Weg gebrachten Richtlinie sollen nur mehr Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (bisher 500) und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro (bisher 150 Millionen Euro) von der Regelung betroffen sein. Allerdings werden auch kleinere Unternehmen nicht gänzlich unberührt bleiben. Denn wer von der Richtlinie betroffene Unternehmen beliefert, wird ebenfalls in die Pflicht genommen.

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Selbst renommierte Ökonomen wie Gabriel Felbermayr bewerten das Gesetz als „teuer und ineffizient“. „Ob damit die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards – die auch die WKS ausdrücklich unterstützt – erreicht werden kann, darf bezweifelt werden. Das wäre auch eher Aufgabe der staatlichen Entwicklungs- und Außenpolitik und nicht der Unternehmen“, meint Buchmüller. Vielmehr werde das EU-Supply-Chain-Gesetz die Entglobalisierung und Deindustrialisierung weiter vorantreiben. Dass der Wirtschaftsstandort ohnehin schon unter Druck steht, zeigt eine aktuelle Studie von Deloitte im Auftrag der Bundessparte Industrie. Demnach schätzen 74 Prozent der Befragten die Gefahr einer Deindustrialisierung Österreichs als stark oder sehr stark ein.

„Mit der Knebelung der eigenen Wirtschaft setzt die EU sowohl Wettbewerbsfähigkeit wie Wohlstand aufs Spiel. Das ist ein klassisches Eigentor. Jetzt gilt es aufzupassen, dass bei der nationalen Umsetzung nicht über das Ziel hinausgeschossen wird“, warnt Buchmüller abschließend.

WKS-Präsident und Wirtschaftsbund-Chef Peter Buchmüller kritisiert das EU-Lieferkettengesetz scharf.
WKS-Präsident und Wirtschaftsbund-Chef Peter Buchmüller kritisiert das EU-Lieferkettengesetz scharf. - © www.neumayr.cc
Selbst renommierte Ökonomen wie Gabriel Felbermayr bewerten das Gesetz als „teuer und ineffizient“

Was ist das EU-Lieferkettengesetz

Das Gesetz – auch „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD bzw. CS3D, oder auf Deutsch „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ – soll soziale und ökologische Standards entlang globaler Aktivitätenketten verbessern.

Angesichts dieser Zielsetzung müssen betroffene Unternehmen potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, abstellen, abschwächen oder verhindern. Dies umfasst nicht nur die eigenen Tätigkeiten, sondern auch jene der Tochtergesellschaften und Geschäftspartner.

Liegt der Sitz Ihres Unternehmens in der EU, ist dieses direkt von der Richtlinie betroffen, wenn

  • mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt und
  • mehr als 450 Millionen Euro weltweiter Jahres-Umsatz generiert werden.
  • Liegt der Sitz eines Unternehmens in einem Drittstaat, ist dieses direkt von der Richtlinie betroffen, wenn mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU generiert werden.

Kleinere und mittlere Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Allerdings sind betroffene Unternehmen verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten an Geschäftspartner weiterzugeben. Dabei spielen die oben dargestellten Schwellenwerte keine Rolle.