Doppelbesteuerungsabkommmen : Revision Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz

Karl Waser

Für Unternehmen ist durch die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens unter anderem folgende Änderung relevant: Künftig wird es eine Frist von drei Jahren geben, innerhalb derer bei bilateralen Steuerstreitigkeiten ein Verständigungsverfahren einzuleiten ist - bislang gab es keine Frist.

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Am 01. Juli 2026 wurde das Revisionsprotokoll durch den österreichischen Ministerrat angenommen und wird voraussichtlich im Herbst im Nationalrat behandelt werden. Aus unternehmerischer Sicht erscheinen insbesondere folgende Änderungen relevant:

 • Die Kriterien für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte werden verschärft. Künftig genügt dafür bereits, dass eine vom Unternehmen abhängige Person (zB. Arbeitnehmer) im anderen Staat die führende Rolle beim Vertragsabschluss übernimmt und die Verträge vom Unternehmen regelmäßig ohne wesentliche Änderungen abgeschlossen werden.

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 • Die Quellensteuerbefreiung auf Dividendenausschüttungen im Konzern wird erweitert. Künftig genügt für eine Quellensteuerbefreiung bereits eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 Prozent (bisher 20 Prozent) während eines Zeitraums von 365 Tagen.

 • Künftig wird es eine Frist von drei Jahren geben, innerhalb derer bei bilateralen Steuerstreitigkeiten ein Verständigungsverfahren einzuleiten ist (bislang gab es keine Frist). Die Frist läuft ab der ersten Mitteilung der Maßnahme, die zu einer Doppelbesteuerung führt.

 Die Revision des DBA muss noch in beiden Vertragsstaaten ratifiziert werden.Realistischerweise wird das geänderte Abkommen daher nicht vor 01.01.2028 anwendbar sein.

 MMag. Karl Waser ist Steuerberater, Partner und Head of Global Employment Services bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH