Doppelbudget : Doppelbudget 2027/2028: Welche Steueränderungen Unternehmen jetzt treffen

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Im Einkommensteuerrecht sollen die Telearbeitspauschale sowie das große und kleine Arbeitsplatzpauschale entfallen.w

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Körperschaftsteuer

Im Bereich der Körperschaftsteuer verabschiedet man sich vom bisherigen einheitlichen Tarif. Gewinne über EUR 1 Million, von Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2027 beginnen, sollen mit 24%, statt 23% besteuert werden. Freigestellte Auslandseinkünfte wirken folglich künftig auch im Bereich der Körperschaftsteuer progressionserhöhend. 

Die großzügige Nutzung von Gesellschafterverrechnungskonten durch natürliche Personen als (un-)mittelbare Gesellschafter soll durch das BBG 2027-2028 massiv eingeschränkt werden. Insofern kein Ausgleich erfolgt oder kein fremdüblicher und verzinster Darlehensvertrag abgeschlossen wird, soll der aushaftende Betrag als am Tag nach dem Bilanzstichtag zugeflossen gelten und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Für qualifiziert beteiligte Gesellschafter ab 10% soll eine Bagatellgrenze von EUR 50.000 greifen. Da die Ausschüttungsfiktion bereits am ersten Tag nach dem Bilanzstichtag eintreten soll, ohne dass der endgültige Kontostand zu diesem Zeitpunkt typischerweise feststeht, ist die Regelung in der Praxis kaum lebensnah umsetzbar. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier noch entsprechenden Anpassungen vornimmt. 

Einkommensteuer

Im Einkommensteuerrecht sollen die Telearbeitspauschale sowie das große und kleine Arbeitsplatzpauschale entfallen. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer sowie ergonomisches Mobiliar (bis EUR 300 p.a.) können weiterhin geltend gemacht werden. 

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll für die Jahre 2027–2029 auf Realinvestitionen beschränkt werden. Im Zeitraum 2017-2029 ist die begünstigte Anschaffung von Wertpapieren nur für Ersatzanschaffungen möglich.

Bei Grundstücksveräußerungen von Altvermögen sollen die pauschalen Anschaffungskosten auf 80 % (Regelfall) bzw 30 % (Umwidmungsfall) für Zwecke der ImmoESt abgesenkt werden.

Der Familienbonus Plus soll eine neue Aufteilungsoption 75:25 (ab Vollendung des 4. Lebensjahres des jüngsten Kindes) erhalten und die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags bis 2028 ausgesetzt bleiben.

Lohnabgaben

Im Bereich der Lohnabgaben sind u.a. eine außerordentliche Erhöhung der SV‑Höchstbeitragsgrundlage, eine Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2028 bei gleichzeitiger Abschaffung der Ü60‑Begünstigung, ein neuer Sachbezug für Elektroautos sowie ein einheitlicher AV‑Beitragssatz von 2,95 % ab 2027 vorgesehen.

Beauftragung von Scheinunternehmen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinunternehmen sollen wesentlich erweitert werden. Bisher haben Auftraggeber von Scheinunternehmen gemäß iSd § 9 SBBG für die Entgeltansprüche der bei einem Scheinunternehmen bzw bei dessen Subunternehmern beschäftigten Arbeitnehmer gehaftet. Diese Haftung soll nun um Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger, Lohnsteuer für die entsprechenden Arbeitnehmer und aus dem Auftrag resultierende Umsatzsteuer erweitert werden. 

"Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll für die Jahre 2027–2029 auf Realinvestitionen beschränkt werden": Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater ICON Wirtschaftstreuhand

 

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Doppelbudget 2027/2028: Weitere Maßnahmen

Zusätzlich sind punktuelle Maßnahmen im Umsatzsteuer‑ und Verbrauchsteuerrecht wie die Paketsteuer, die Erhöhung der Alkoholsteuer, NOVA‑Anpassungen und eine Agrardiesel‑Entlastung vorgesehen. Die Möglichkeit Kapitalanteile durch Anwendung eines vereinfachten Bewertungsverfahren unterzubewerten, soll durch Anpassungen im Bewertungsgesetz eingeschränkt werden. 

Unternehmen wie Privatpersonen sollten die geplanten Änderungen frühzeitig in ihre Steuerplanung einbeziehen. Die endgültige Ausgestaltung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien