ICON : Gemeinsam laufen, richtig abrechnen: Laufveranstaltungen im abgabenrechtlichen Check
Für Unternehmen zeigt sich: Wer Laufinitiativen klug gestaltet, kann Mitarbeitergesundheit fördern und zugleich abgabenrechtliche Spielräume optimal nutzen.
- © Robert MaybachDie Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nimmt dazu im Newsletter Nr. 2/Februar 2026 Stellung. Demnach können organisierte Laufveranstaltungen als Betriebsveranstaltungen gelten, da sie allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen offenstehen. Die vom Arbeitgeber übernommenen Startgelder stellen grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar, bleiben jedoch bis zu 365 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
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Zusätzlich können im Rahmen solcher Veranstaltungen Sachzuwendungen bis zu 186 Euro jährlich pro Person abgabenfrei gewährt werden. Dazu zählen etwa Laufshirts, sofern diese auch privat getragen werden können. Ist ein Shirt hingegen durch großflächige Logoaufdrucke praktisch nicht alltagstauglich, liegt laut ÖGK gar kein geldwerter Vorteil vor.
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Für Unternehmen zeigt sich damit: Wer Laufinitiativen klug gestaltet, kann Mitarbeitergesundheit fördern und zugleich abgabenrechtliche Spielräume optimal nutzen.
StB Michael Sadl, BSc. LL.B. ist Senior Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, [email protected].