Safety : Das bringt die neue Maschinenverordnung

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Beim Automatisierer Pilz Österreich beschäftigt man sich intensiv mit den neuen Auflagen, die große Auswirkungen auf die gesamte Branche haben werden. Geschäftsführer David Machanek und Gerhard Stockhammer, Vice President Business Development, touren derzeit durch die Bundesländer und klären über die bevorstehenden Regelungen auf. „Es ist besser, sich jetzt schon auf die Änderungen einzustellen. Es ist wichtig, dass die Maschinenhersteller und die Anwender jetzt in Kommunikation treten und die erforderlichen Umsetzungen gemeinsam planen“, so Machanek.

Die neue Verordnung wird noch heuer im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Danach muss sie nach einer 36-monatigen Übergangsphase verbindlich umgesetzt werden.

Hintertüren behindern Digitalisierung


„Es wird viele freuen, dass die digitalen Betriebsanleitungen nun kommen, man hat sich jedoch eine Hintertür offen gelassen,“ urteilt Stockhammer. So werden werden künftig digitale Anleitungen zwar zulässig sein, allerdings sollen die Hersteller verpflichtet werden, den Kunden auf Nachfrage bis sechs Monate nach dem Kauf der Maschine eine vollständige Papierversion der Anleitung zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen sind auch digitale Konformitätserklärungen, die bis zehn Jahre nach Inbetriebnahme zugänglich gemacht werden müssen. Insofern sei hier ein beträchtlicher Mehraufwand für die Hersteller und Anwender zu befürchten.

Risikofaktor künstliche Intelligenz


Erstmals wird in der Maschinenverordnung auch die Verwendung von KI geregelt, die insbesondere in der Automatisierungstechnik zum Einsatz kommt. Die Risikobewertung und –Minderung müsse künftig Gefährdungen umfassen, die ganz oder teilweise auf die selbstbestimmten Eigenschaften der Anlagen zurückzuführen sind. Die notwendigen Maßnahmen bemessen sich am Risiko der KI-Systeme. Bei geringem Risiko sind nur wenige Transparenzpflichten vorgesehen. Hochrisikosysteme werden hingegen hohe Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht stellen. Stockhammer verweist hier auf die KI-Verordnung, die derzeit verhandelt wird und die Grundlage für die Auflagen liefern wird. Klar ist jetzt schon, dass die Zertifizierung von Hochrisikosystemen nur durch externe Prüfer durchgeführt werden dürfen.

Verpflichtende Aufzeichnung kommt


Weitreichende Folgen werden auch die Anforderungen für die Cybersecurity nach sich ziehen. So sind umfangreiche Auflagen für die Sicherheit der Anlagen vorgesehen. Die Anschlüsse und Hardwarekomponenten müssen künftig gegen Verfälschungen geschützt sein. Als weitere zusätzliche Auflage kommen Aufzeichnungspflichten. Ein Rückverfolgungsprotokoll der relevanten Daten muss bis zu fünf Jahre zugänglich sein. Ob für die Implementierung der Aufzeichnungssysteme der Hersteller oder die Anwender verantwortlich sind, sei derzeit nicht klar, so Stockhammer.

Einfallstor Mensch


Die neue Maschinenverordnung reiht sich in eine ganze Reihe von Maßnahmen der EU zur Steigerung der Sicherheit und Regulierung von KI in der Industrie, die derzeit auf Schiene gebracht werden. Eines haben alle Initiativen gemeinsam: Bei Nichteinhaltung sind hohe Strafzahlungen vorgesehen. Insofern, soll man den Gesetzgebungsprozess nicht bis zum letzten Augenblick abwarten, sondern schon jetzt mit der Planung beginnen, sagen die Pilz-Experten. Und in Sachen Sicherheit gelte nach wie vor die altbewährte Weisheit: Das größte Einfallstor ist der Faktor Mensch. So sei es besonders wichtig, die Mitarbeiter zu Schulen, um so das Risiko eines Angriffs zu minimieren.

Die wichtigsten Neuerungen durch die Maschinenverordnung im Überblick:

# Digitale Betriebsanleitung: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen werden digital ausgestellt und müssen nur noch auf Verlangen des Kunden in Papierform geliefert werden.

# Einsatz von KI: In die Liste der Maschinen mit hohem Risikopotenzial werden Maschinen aufgenommen, die KI-Systeme verwenden, die eine Sicherheitsfunktion erfüllen. Diese Maschinen dürfen nur durch externe Prüfer zertifiziert werden.

# Wesentliche Veränderungen: Bei Modifikationen, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind, ist das Konformitätsbewertungsverfahren der CE-Kennzeichnung von Neuem durchzuführen.

David Machanek, Geschäftsführer Pilz
"Es ist wichtig, dass die Maschinenhersteller und die Anwender jetzt in Kommunikation treten und die erforderlichen Umsetzungen gemeinsam planen.“ David Machanek, Geschäftsführer Pilz - © Sabine_Klimpt