Was Sie zur Forschungsprämie wissen müssen : Forschungsprämie: Anspruchsvolles Engineering oder begünstigte Forschung?
Unternehmen können die steuerfreie Forschungsprämie in Höhe von 14 % der in Österreich getätigten F&E-Ausgaben geltend machen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle in Österreich ansässigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Dabei kann die Prämie für eigenbetriebliche F&E, aber auch für Auftragsforschung in Anspruch genommen werden, sofern die Forschungs- bzw Entwicklungstätigkeit in Österreich durchgeführt wird. Eine der Formalvoraussetzungen ist ein positives Gutachten durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Diese prüft, ob die durchgeführten Aktivitäten tatsächlich als F&E im Sinne des § 108c EStG anerkannt werden können. Auch im Zuge dieser Gutachten kommt es immer wieder zu Ablehnungen, da die FFG in den durchgeführten Projekten nur nicht förderfähiges „anspruchsvolles Engineering“ erkennt, nicht jedoch begünstigte F&E.
So muss man als Unternehmen vor Antragstellung evaluieren, für welche durchgeführten Projekte Forschungsprämie beantragt werden soll bzw kann. Denn in der Praxis ist es tatsächlich so, dass nicht jede technische Entwicklung bzw Verbesserung begünstigte F&E im Sinne der Forschungsprämie darstellt. Der Gesetzgeber versteht unter begünstigter F&E Tätigkeiten, welche systematisch mit dem Ziel durchgeführt werden, neues Wissen zu schaffen oder bestehendes Wissen signifikant weiterzuentwickeln. Begünstigte F&E-Tätigkeiten müssen Originalität („Neuheit“) und wissenschaftliche und/oder technologische Unsicherheit aufweisen. Tätigkeiten, die lediglich auf die Anwendung bekannter Verfahren, oder die schrittweise Verbesserung bestehender Produkte abzielen, gelten in der Regel als nicht förderfähig. So muss begünstigte F&E auf Unsicherheiten stoßen, deren Lösung neue Erkenntnisse oder Technologien hervorbringt.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, inwieweit "Engineering"-Tätigkeiten begünstigte F&E darstellen kann. Engineering umfasst typischerweise den Entwurf, die Entwicklung und den Betrieb technischer Systeme und Produkte. Es beinhaltet Aufgaben wie das Konstruieren, Testen und Optimieren, die zwar hohe technische Expertise erfordern, aber oft als Anwendung vorhandenen Wissens betrachtet werden. Die Grenze zwischen anspruchsvollem Engineering und förderfähiger F&E ist nicht immer klar. Entscheidend ist, ob der Entwicklungsprozess tatsächlich neue Erkenntnisse generiert oder ob es sich lediglich um die Anwendung und Optimierung bestehenden Wissens handelt. Begünstigte F&E zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Stand der Wissenschaft bzw Technik erweitert wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass anspruchsvolles Engineering zwar oft komplexe technische Arbeiten umfasst, jedoch nicht automatisch als begünstigte F&E-Tätigkeit anzusehen ist. Die klare Unterscheidung zwischen technischen Entwicklungsarbeiten und echter F&E ist in der Praxis häufig eine Herausforderung und erfordert eine sorgfältige Analyse und Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Vorteile der Forschungsprämie voll ausschöpfen und in den Betriebsprüfungen kein böses Erwachen droht.
Autor: StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien, andreas.mitterlehner@icon.at.